Ich werde die offizielle API nicht verwenden (falls vorhanden), da für alle APIs dieser Art von Google Zahlungen erforderlich sind. Stattdessen werde ich eine URL verwenden, die meiner Meinung nach in vielen kleinen Apps und Websites überall zu finden ist.
Ich werde Google natürlich mit einem "Google Suggestions" -Titel referenzieren, und alle werden beim Klicken auf eine Google-Seite im Browser weitergeleitet.
Hier ist die vom Chrome-Webbrowser rückentwickelte Anforderungs-URL:
http://google.com/complete/search?output=toolbar&client=chrome&q=SEARCHTERM
Es gibt die Vorschläge im JSON-Format zurück.
Verstoße ich gegen deren Nutzungsbedingungen / Service oder Richtlinien?
Ich habe die URL nicht selbst entdeckt, sie war eine Antwort auf eine andere Frage hier und ich denke, in kleinen Projekten könnte sie unbemerkt bleiben, aber was ist mit der rechtlichen Seite der Dinge?
Entschuldigung, ich weiß nicht, welche Tags ich verwenden soll.
quelle
Ich fand Ihre Frage faszinierend, daher habe ich einige Nachforschungen angestellt und bin auf einen Blog-Beitrag von Google Webmaster Central gestoßen , in dem angegeben ist, dass Google die Nutzer der Autocomplete-API (auch als Suggestions-API bezeichnet) gut kannte :
Dann fahren sie fort und sagen:
Sie schließen daraus, dass:
In Bezug auf Ihre Frage: "Verstoße ich gegen deren Nutzungsbedingungen / Service oder Richtlinien?"
Das glaube ich nicht. Sie sind sich bewusst, dass Entwickler möglicherweise versuchen, auf die Autocomplete-API zuzugreifen. Es ist wahrscheinlich, dass Ihre Anwendung irgendwann eingeschränkt oder gesperrt wird.
Lesen Sie hier mehr darüber
quelle
Wie zu sehen ist, gibt es keine offizielle Erklärung, dass durch die Verwendung dieser API ein Verstoß gegen die Bedingungen vorliegt.
Die Google Suggest / Autocomplete-API wird beispielsweise im "Datenquellenhandbuch: Ein Leitfaden für öffentliche Daten von Pete Warden" wie folgt erläutert:
Außerdem gibt es einen Blogeintrag, in dem die Einschränkung der inoffiziellen Autocomplete-API eingeführt wird. Die CORS-Richtlinie ist ein Beispiel für diese Einschränkung. Aber natürlich funktioniert es immer noch im Browser, wenn ein separater neuer Tab / Fenster geöffnet wird, während der AJAX-Aufruf eingeschränkt ist. [1]
Siehe hierzu: https://webmasters.googleblog.com/2015/07/update-on-autocomplete-api.html
Es ist klar, dass Google möchte, dass Entwickler die automatische Vervollständigung mithilfe der benutzerdefinierten Suchmaschine von Google auf ihren Websites implementieren. Es gibt jedoch keine offizielle globale API für Suchvorschläge, die Google zulässt.
[1]
Da Sie diesen Link jedoch im Browserfenster verwenden, tritt das oben genannte Problem nicht auf.
Außerdem kann es zu einem IP-Verbot oder einer Einschränkung der Anwendung kommen (ob kommerziell verwendet oder nicht), oder Google kann den Ursprung der Anfrage als verdächtig erachten, wenn ungewöhnliche Aktivitäten erkannt werden (z. B. bei weiteren Anfragen an Google nach CAPTCHA fragen), wenn zu viele Anfragen vorliegen an die inoffizielle Autocomplete-API gesendet.
quelle