Was bedeutet "Allzwecksystem" für Java SE Embedded?

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Auf der Oracle-Website wird Folgendes zur Java SE Embedded- Lizenz angegeben :

Die Entwicklung ist kostenlos, bei der Bereitstellung auf anderen als Allzwecksystemen sind jedoch Lizenzgebühren erforderlich

Was bedeutet hier "Allzwecksystem"?

Wir haben ein Sensornetzwerk im ganzen Land. Auf jeder von uns installierten Box befindet sich eine Mikrocontroller-basierte Karte, die Daten aus der Umgebung abruft und Daten über die serielle Schnittstelle an eine ARM-basierte eingebettete Karte sendet. Auf diesem Kartensystem befindet sich ein Java-Prozess, der Daten mithilfe von JMS liest und an unseren zentralen Server sendet. Ist dies als Allzwecksystem eingestuft?

Entschuldigung, ich frage das hier. Wir sind im Iran, hier gibt es kein Oracle-Büro, um zu fragen.

Majid Azimi
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Antworten:

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"Allzweck" ist in der Lizenz selbst definiert. Die Java 7 SE-Lizenz hat Folgendes:

"Allzweck-Desktop-Computer und -Server" bezeichnet Computer, einschließlich Desktop- und Laptop-Computer oder Server, die für allgemeine Computerfunktionen unter Kontrolle des Endbenutzers verwendet werden (z. B. E-Mail, allgemeines Surfen im Internet und Produktivitätswerkzeuge für Office-Suiten). .

Die Verwendung von Software in Systemen und Lösungen, die dedizierte Funktionen (außer den oben genannten) bereitstellen oder für die Verwendung in eingebetteten oder funktionsspezifischen Softwareanwendungen konzipiert sind , z. B., jedoch nicht beschränkt auf: Software, die in industrielle Steuerungssysteme eingebettet oder mit diesen gebündelt ist, drahtlos Mobiltelefone, drahtlose Handheld-Geräte, Kioske, TV / STB, Blu-ray Disc-Geräte, Telematik- und Netzwerksteuerungs-Schaltgeräte, Drucker und Speicherverwaltungssysteme sowie andere verwandte Systeme sind von dieser Definition ausgenommen und nicht gemäß dieser Vereinbarung lizenziert.

(Betonung hinzugefügt)

Sie sollten auch die eingebetteten FAQ-Punkte 10 bis 14 lesen , insbesondere:

Q10. Wie wird Java SE Embedded lizenziert?

Java SE kann kostenlos für die Entwicklung eingebetteter Anwendungen verwendet werden. Wir bieten kostengünstige Lizenzen für die Bereitstellung von Java SE auf einem eingebetteten Gerät oder als Teil eines eingebetteten Systems. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie zur Bereitstellung bereit sind oder wenn Sie bereits bereitgestellt haben, aber nicht sicher sind, ob Sie die richtige Lizenz haben.

F11: Erfordert die Bereitstellung eingebetteter Java SE-Geräte oder -Zwecke eine Lizenzgebühr?

Ja. Die Oracle-Lizenz für Java SE ermöglicht die freie Verwendung für allgemeine Desktops oder Server. Wenn Java SE als Teil einer dedizierten Lösung gebündelt wird, die Hardware beinhaltet oder steuert, handelt es sich wahrscheinlich um eine eingebettete Anwendung, für die nur geringe Lizenzgebühren anfallen.

Ich bin kein Anwalt, der mit den Gesetzen im Iran und der Funktionsweise der Lizenzierung in keiner Weise vertraut ist, und ich arbeite auch nicht für Oracle - aber was Sie beschreiben, passt nicht zur üblichen Definition des "Allzweck" -Systems.

Noch ein Hinweis: Möglicherweise gelten Exportbeschränkungen .

ALLE Oracle-Produkte dürfen nicht exportiert oder erneut exportiert werden:

  • Jedes Unternehmen oder jeder Staatsangehörige Kubas, Irans, Nordkoreas, Sudans und Syriens. Lizenzen für diese Länder und Parteien werden vermutlich verweigert. [...]
Matte
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Ich werde auch hinzufügen, dass es möglicherweise auch Exportbeschränkungen gibt (als Technologe ist es nicht lustig, darauf hinzuweisen, aber da haben Sie es).
Martijn Verburg
Ich dachte nicht, dass diese auf gewöhnliche (nicht stark verschlüsselte) Software angewendet werden, aber es sieht so aus, als könnte es ... ziemlich traurig sein.
Mat
Hat jemand eine Idee, was Oracle für "erschwingliche Lizenzierung" oder "bescheidene Lizenzgebühren" hält?
Monica wieder herstellen - M. Schröder
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@ MartinSchröder: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es jenseits des "Kontakt-für-ein-Angebot" -Preispunkts liegt. Und wahrscheinlich irgendwo tief im Bereich "Offenlegung der Details dieses Vertrags sind Vertragsbruch".
Joachim Sauer
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@ Martin Schröder: "erschwinglich" bedeutet normalerweise, dass sie es sich leisten können, so viel zu verlangen, und "bescheiden" bedeutet, dass sie nicht damit angeben. :-) AFAIK Joachim ist richtig, Sie werden keine Preisdetails für diese Art von Dingen öffentlich erhalten. (Und danke für die Bearbeitung.)
Mat