Ich mache eine App, die stark auf einer anderen Anwendung basiert, die einem ähnlichen Zweck dient. Ich habe eigentlich nicht vor, es zu verkaufen, aber ich frage mich, ob es für mich überhaupt legal wäre, es zu verkaufen.
Ich leihe mir keine Grafiken aus der anderen Anwendung aus, habe aber ein sehr ähnliches Farbschema, praktisch dieselben Funktionen (ich habe einige hinzugefügt, aber nicht wirklich signifikant) und ein sehr ähnliches Schnittstellenlayout. Offensichtlich leihe ich mir keinen Code aus (er ist in Objective-C geschrieben und Minen in Java).
Auch hier habe ich nicht vor, es zu verkaufen, ich habe mich nur in der Hypothese gefragt. Ich bin mir nicht sicher, ob nur der Code urheberrechtlich geschützt ist oder das eigentliche Design.
Antworten:
Wie immer: IANAL , aber das würde ich sagen ...
Ja, Sie können UI-Elemente und Farbschemata kopieren
Elemente des UI-Designs werden im Allgemeinen NICHT als IP angesehen
Während Sie Funktionen und Verhaltensweisen patentieren können, können Sie ein Design nicht patentieren, urheberrechtlich schützen oder als Marke kennzeichnen, es sei denn, es handelt sich um das Design einer Marke oder eines Logos für eine eingetragene Marke . Ebenso können Sie eine Farbcharta nicht urheberrechtlich schützen: Sie ist zu allgemein.
Sie können jedoch GUI-bezogene Funktionen patentieren, da das Patentsystem ahnungslos ist (in den USA und einigen anderen Ländern). zB Doppelklicken, Wischen und ähnliches ...
Im Falle eines vollständigen Klons könnte dies meines Wissens (was nicht viel ist, lassen Sie uns das noch einmal klarstellen) ein Grund für rechtliche Probleme sein. Das heißt, wenn Sie den Inhalt des Bildschirms, den Navigationsmodus UND die Farbschemata kopiert hätten, wäre es für manche Menschen legitim, Sie zu verklagen. Das heißt nicht, dass sie Erfolg haben würden, aber das könnte ein Risiko darstellen. Es ist unwahrscheinlich, dass sie Erfolg haben, da sie die IP für das Design nicht besitzen können und Sie sie vollständig neu implementiert hätten.
Für zusätzliche Bestätigung und was es wert ist:
OnStartups antwortet auf " Ist es legal, eine Benutzeroberfläche zu kopieren? "
" Warum das Erscheinungsbild von Software-Benutzeroberflächen nicht durch das Urheberrecht geschützt werden sollte " von Pamela Samuelson
Gegenpunkt
Beachten Sie jedoch, dass es auch Literatur zum anderen Hangle gibt, z. B. "Anhang L - Was können Sie ausleihen" zu "Task-Centered User Interface Design" :
Beachten Sie, dass:
Endeffekt? Holen Sie sich einen Anwalt ... oder kopieren Sie nicht !!!
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In the case of a complete clone, as far as I know (which isn't much, let's make that clear again), this could be ground for legal issues. Meaning if you'd have copied the screen's content, mode of navigation AND color schemes, some people would find it legitimate to sue you. Doesn't mean they would succeed, but that could a risk. They'd be unlikely to succeed as they can't own the IP for the design, and you'd have re-implemented it entirely.
An entire interface from another company's program, even if you implement it with all new code.
und,Graphic details that define an interface's aesthetic look.
aber wie ich in meiner Antwort erwähne, ist es eine andere Sache, ob dies vor Gericht zulässig wäre, und ist schwer zu definieren.Nun, Twitter hat ein Patent auf die Möglichkeit, die Funktionalität zu aktualisieren, sodass Sie theoretisch verklagt werden könnten, wenn Sie diese Funktion kopieren. Das ist nur ein Beispiel. Es gibt Unmengen von Softwarepatenten, also nein. Sie können eine Funktion nicht immer kopieren.
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