Ich habe einen indischen Pass.
Muss ich auf der Polizeiwache einen ersten Informationsbericht (FIR) einreichen, wenn mein Reisepass nur beschädigt (nicht gestohlen) ist?
Nur der äußere Umschlag wurde ein wenig entfernt, aber alle Seiten und das Foto sind intakt, so dass ich denke, dass es unter Kategorie (1) der beschädigten Pässe fällt.
Die Reisepass-Website berücksichtigt beschädigte und verlorene Reisepässe in einer einzigen Kategorie, daher bin ich verwirrt.
Jede richtige Antwort wird sehr geschätzt.