Gemäß dem Auswanderungsgesetz von 1983 müssen die Kategorien "Auswanderungskontrolle erforderlich" (ECR) der indischen Passinhaber beim Amt des Beschützers der Auswanderer (POE), Ministerium für überseeische indische Angelegenheiten, eine "Auswanderungsgenehmigung" einholen, um in die folgenden 18 Länder reisen zu können.
Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Königreich Saudi-Arabien (KSA), Katar, Oman, Kuwait, Bahrain, Malaysia, Libyen, Jordanien, Jemen, Sudan, Brunei, Afghanistan, Indonesien, Syrien, Libanon, Thailand, Irak (Auswanderung verboten ).
Das Ministerium für überseeische indische Angelegenheiten (Abteilung für Auswanderungspolitik) hat jedoch ECR-Passinhabern, die zu anderen Zwecken als zur Beschäftigung ins Ausland reisen, gestattet, das Land gegen Vorlage eines gültigen Passes, eines gültigen Visums und eines Rückflugtickets an den Einwanderungsschaltern auf internationalen Flughäfen in Indien zu verlassen 1. Oktober 2007.