Dieses Jahr in Ihrem Code ist Teil eines Urheberrechtsvermerks . Es gibt das effektive Erstellungsdatum Ihrer Software an, das sich auf das Zeitfenster Ihres Urheberrechts auswirkt. Dies bezieht sich streng genommen nicht auf die Lizenz (obwohl die MIT-Lizenz eine Bestimmung enthält, dass der Urheberrechtsvermerk in allen Kopien der Software aufbewahrt werden muss).
Sie sollten das Jahr nur dann aktualisieren, wenn Sie in diesem Jahr Änderungen an Ihrer Software vorgenommen haben. Das Aktualisieren Ihres Urheberrechtshinweises auf ein Jahr, in dem Sie keine urheberrechtlich geschützten Änderungen vorgenommen haben, ist eine falsche Darstellung Ihres Urheberrechtsbegriffs. In den USA ist dies derzeit nur relevant, wenn Sie ein Unternehmen sind, in anderen Ländern jedoch möglicherweise auch für Nicht-Unternehmensautoren. (In den USA hängen die urheberrechtlichen Bestimmungen für natürliche Personen derzeit davon ab, wie lange Sie leben, und nicht davon, wann Sie ein Werk erstellen.)
Die FSF enthält einige hilfreiche Hinweise zum Einfügen eines korrekt datierten Urheberrechtsvermerks in Ihre Software (zur Verwendung mit der GPL vorgesehen, jedoch für alle Softwareprodukte gültig):
Der Copyright-Hinweis sollte das Jahr enthalten, in dem Sie die Veröffentlichung fertiggestellt haben (wenn Sie sie also 1998 fertiggestellt, aber erst 1999 veröffentlicht haben, verwenden Sie 1998). Sie sollten für jede Version das richtige Jahr hinzufügen. Beispiel: "Copyright 1998, 1999 Terry Jones", wenn einige Versionen im Jahr 1998 und einige im Jahr 1999 fertiggestellt wurden. Wenn mehrere Personen beim Schreiben des Codes mitgewirkt haben, geben Sie alle Namen an.
Für Software mit mehreren Releases über mehrere Jahre ist es in Ordnung, einen Bereich („2008-2010“) zu verwenden, anstatt einzelne Jahre („2008, 2009, 2010“) aufzulisten, wenn dies wirklich jedes Jahr im Bereich einschließlich ist ein urheberrechtlich geschütztes Jahr, das einzeln aufgeführt wird; und Sie geben in Ihrer Dokumentation eine explizite Erklärung zu dieser Verwendung ab.
Aus den FSF-Leitlinien geht nicht hervor, ob das Hochladen unvollständiger, laufender Arbeiten in ein öffentliches Repository als "Fertigstellung einer Veröffentlichung" gilt. Ich vermute ja, wenn die Arbeit absichtlich zum öffentlichen Download bereitgestellt wurde, aber ich bin kein Anwalt.
Also, um zusammenzufassen:
Wenn Sie in diesem Jahr Änderungen vorgenommen haben, fügen Sie das Jahr in eine durch Kommas getrennte Liste in Ihrem Copyright-Vermerk ein.
Wenn Sie in diesem Jahr keine urheberrechtlich geschützten Änderungen vorgenommen haben, nehmen Sie dieses Jahr nicht in Ihren Urheberrechtshinweis auf.