Ich bin bereits verheiratet und heirate gerade eine andere Frau. Darüber hinaus bin ich auch dabei, ein australisches Visum für das Studium zu beantragen. Ich weiß, dass australische Gesetze die Mitnahme einer zweiten Frau auch für Ausländer wie mich nicht anerkennen.
Kann sich eine zweite Frau auf meinen australischen Visumantrag auswirken oder (wenn ich das Visum erhalte und reise, wird die Ehe später geschlossen) auf meinen Aufenthalt? Ich darf dort nicht beide Frauen mitnehmen.
(Bei allem Respekt bitte ich Sie, sich nicht dazu zu äußern, eine zweite Frau zu nehmen. In meinem Land und meiner Kultur ist das nicht illegal.)
Ich möchte auf jeden Fall ehrlich bleiben. Wie kann ich das erreichen, um sie beide, Studium und zweite Ehe, auf sichere Weise zu bekommen?
Ich habe einige verwandte Links auf australischen Regierungsseiten gefunden:
"Die Beziehungen zwischen den verschiedenen Partnern können als De-facto-Beziehungen anerkannt werden." (kein Ausschluss erforderlich)
Eine De-facto-Beziehung kann auch dann bestehen, wenn eine der Personen legal mit einer anderen Person verheiratet ist oder in einer anderen De-facto-Beziehung steht. (4AA De-facto-Beziehungen - 5 (b))
Was ist die Antwort?
Antworten:
Australien erkennt die Polygamie nicht an und auch die Visa nicht. Die Bedingungen für ein Studentenvisum für das Mitbringen eines Partners richten sich nach einem Partner (Singular) und nicht nach Plural.
Sie haben also die Möglichkeit, sich bei Ihrer ersten Frau als Partnerin oder bei Ihrer zweiten Frau als Partnerin zu bewerben. Es gibt nicht einmal die Möglichkeit, andere Ehepartner zu deklarieren, und es macht auch keinen Sinn, dies freiwillig zur Sprache zu bringen.
Wenn Sie die 2. wählen, ist es ratsam, zuerst zu heiraten, da es einfacher ist, die Beziehung zu beweisen, wenn sie offiziell registriert ist. Andernfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie vor 12 Monaten in einer tatsächlichen Beziehung zusammengelebt haben.
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Wie jpatokals Antwort feststellte, erkennt das australische Migrationsgesetz keine mehrfachen Beziehungen an.
Das bedeutet nicht, dass Ihre andere Frau nicht nach Australien kommen kann. Im Sinne des Migrationsrechts gilt jedoch:
Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus den Definitionen von "De-facto-Partner", "Ehepartner" und "Familie" gemäß den Abschnitten 5CB, 5F und 5G des Migrationsgesetzes von 1958 , dem Gesetz, nach dem Visa erteilt werden. Auszüge aus diesen Bestimmungen lauten wie folgt (Hervorhebung hinzugefügt).
Die drei Referenzen in Ihrer Frage sind für die Beantragung eines Visums irrelevant. Der erste stammt aus einem parlamentarischen Forschungsartikel über Wohlfahrt (nicht Visa) und ist nicht das Gesetz. Der zweite und dritte Teil stammen aus dem Family Law Act von 1975 , der Scheidungen und ähnliche Zusammenbrüche von Beziehungen regelt, nicht Visa.
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