Ich lebe mit meiner Frau seit 2012 in Lettland. Meine Frau und zwei Kinder sind lettische Staatsbürger. Ich besitze eine lettische Aufenthaltskarte. Auf meiner Aufenthaltskarte steht ein ständiges Familienmitglied. Gemäß Artikel 20 sollte deutlich "Familienmitglied eines EU-Bürgers" geschrieben sein, aber auf meiner Karte steht nur "Familienmitglied". Kann ich mit ihnen nach Irland oder Großbritannien reisen, da meine Frau und meine Kinder lettische Staatsbürger sind?
8
Antworten:
Auf der Karte muss wirklich "Familienmitglied eines Gewerkschafts- / EWR-Bürgers " stehen, bevor sie Auswirkungen auf Großbritannien hat. Diese Karten sollten nur ausgestellt werden, wenn der Gewerkschaftsbürger in einem anderen Mitgliedstaat als dem seiner Staatsbürgerschaft lebt, weshalb Ihre Karte dies nicht sagt.
Selbst wenn Sie eine dieser Karten hatten, hat das Vereinigte Königreich diese nur ungern akzeptiert, und die offiziellen Leitlinien der britischen Regierung empfehlen, zusätzlich zur Artikel-10-Karte separate Unterlagen für Ihre Beziehung zum Gewerkschaftsbürger mitzubringen.
Im Prinzip können Sie zeigen nur an der britischen Grenze und in basierend auf lassen fragen jede überzeugende Beweise , dass Sie ein Familienmitglied der Vereinigung Bürger sind Sie unterwegs sind mit - wie zum Beispiel eine Heiratsurkunde - und sie haben Um diese Beweise zu berücksichtigen, verweigern Sie Ihre Einreise sofort. Dies kann jedoch leicht Stunden dauern und den Beginn Ihres Urlaubs ziemlich ruinieren. Und das setzt voraus, dass Sie es sogar bis zur Grenze schaffen, denn ohne eine Karte nach Artikel 10 (oder eine Familiengenehmigung des EWR) dürfen Sie wahrscheinlich kein Flugzeug in Richtung Großbritannien besteigen. Dies funktioniert also nur, wenn Sie mit dem Zug aus Frankreich oder Belgien anreisen (in diesem Fall führen Verzögerungen bei der Einwanderung dazu, dass Sie Ihren Zug verpassen, es sei denn, Sie planen dies und kommen Stunden im Voraus an).
Für Sie ist es sinnvoll, vor Ihrer Abreise eine Familiengenehmigung für den EWR (oder ein irisches Äquivalent, je nachdem, wohin Sie gehen) zu beantragen .
quelle
Ihre Karte ist keine Artikel-20-Karte, da diese an Personen ausgegeben wird, deren Familienmitglied in einem anderen EU / EFTA-Staat als dem ihrer Staatsangehörigkeit lebt .
Ihre Frau ist Lettin und lebt in Lettland. Sie sind also nicht qualifiziert.
Daher benötigen Sie eine Familiengenehmigung des EWR für Großbritannien und ein gleichwertiges Visum für Irland.
quelle
Es ist unwahrscheinlich, dass das Vereinigte Königreich diese Karte für visumfreie Reisen akzeptiert, und sie sind gemäß der Richtlinie nicht dazu verpflichtet. Das gilt wahrscheinlich auch für Irland. Noch wichtiger ist, dass Fluggesellschaften Sie wahrscheinlich nicht mit Ihrer Erlaubnis einsteigen lassen. Am sichersten ist es für Sie, eine Familiengenehmigung für das EWR für Großbritannien und ein analoges Visum für Irland zu erhalten.
quelle