Meine Freundin hat vor zwei Tagen ein Schengen-Visum aus Frankreich beantragt. Jetzt erhielt sie ein Update, in dem sie gebeten wurde, eine Hotelbestätigung vorzulegen. Dies haben wir jedoch bereitgestellt (über booking.com). Es enthält alle erforderlichen Details wie Preis, Steuern usw. Das einzige ist, dass wir die Reservierung nicht im Voraus bezahlt haben. Hat jemand Erfahrung damit? Oder akzeptieren sie keine Bestätigungen mehr über booking.com? Ihre Anfrage ist nicht wirklich detailliert.
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Antworten:
Dies ist in Artikel 14 des Schengen-Visakodex geregelt . Der erforderliche Artikel lautet:
Die tatsächlichen Dokumente "in Bezug auf die Unterbringung" sind in Anhang II erläutert:
Technisch gesehen ist eine Reservierung auf booking.com - obwohl sie oft akzeptiert wird - kein offensichtlicher Fall. Da booking.com keine Unterkunft anbietet, muss das Konsulat entscheiden, ob es sich um ein "anderes geeignetes Dokument" handelt oder nicht.
Eine Reservierung, die direkt auf der Hotelwebsite gebucht wurde, gilt jedoch mit Sicherheit als "Dokument der Einrichtung, die die Unterkunft anbietet". Daher ist dies eine Option für Sie.
Schließlich besteht Ihre andere Möglichkeit darin, "einen ausreichenden Nachweis" zu erbringen, dh seine Unterkunft zu decken ", z. B. einen Kontoauszug.
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