Ich beantragte bei der österreichischen Botschaft ein Einreisevisum für Schengen. Sie haben mir ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise gegeben und zusammen mit diesem eine Broschüre, in der angegeben ist, ob die Informationen gemäß dem Antrag korrekt sind. In der Packungsbeilage steht ein Punkt, an dem überprüft werden soll, ob die Art des Visums (einmalige Einreise / mehrfache Einreise) mit der in der Bewerbung angegebenen übereinstimmt. Andernfalls müssen Korrekturen beantragt werden. Sollte ich um eine Korrektur bitten? Ich bin 15 Tage im Schengen-Raum und habe nicht vor, ihn zu verlassen, bis ich in mein Heimatland zurückkehre.
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Antworten:
Nach den Schengen-Vorschriften liegt es im Ermessen der Konsulate, Visa mit einer längeren Gültigkeitsdauer als gewünscht auszustellen.
Es ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat (und manchmal auch von Konsulat zu Konsulat) unterschiedlich, wie stark sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Einige werden lange Visa für die mehrfache Einreise ausstellen, sobald sie der Überzeugung sind, dass Sie offensichtlich kein Einwanderungsrisiko darstellen . Auf diese Weise verstopft Ihre nächste Bewerbung nicht ihre Rückstände und sie können einen besseren Service bieten und dennoch die erforderliche Zeit für Bewerber mit mehr fragwürdigem Hintergrund aufwenden. Jeder gewinnt.
Die Ratschläge in der Standardbroschüre zielen hauptsächlich darauf ab, Sie frühzeitig zu informieren, wenn Sie versehentlich ein Visum erhalten haben, das nicht einmal für den von Ihnen beantragten Besuch gültig ist . Das müsste so schnell wie möglich korrigiert werden, denn es ist zu spät, um es an der Grenze herauszufinden.
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