Ich beantrage ein Visum für Dänemark. Mein Besuchsgrund ist, private Investoren zu treffen, die in unser Unternehmen (Private Equity Firma) investiert haben.
Wie können sie mir einen Einladungsbrief schreiben, wenn sie mich persönlich einladen und keine Firma?
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Antworten:
Es ist nicht erforderlich, ein Einladungsschreiben zu haben, um ein Schengen-Visum zu erhalten. Voraussetzung ist die Vorlage von Nachweisen, die den Zweck und die Bedingungen Ihres Besuchs rechtfertigen. Ein Einladungsschreiben ist nur eine Möglichkeit, dies zu tun.
Da ein Einladungsschreiben nicht zwingend erforderlich ist, muss es auch nicht zwingend von einem Unternehmen ausgestellt werden. Wenn Sie in Dänemark geschäftlich mit einer Einzelperson zu tun haben, ist ein Einladungsschreiben dieser Einzelperson ein Beleg für den Zweck Ihres Besuchs.
Im Schengener Visakodex heißt es in Artikel 14 (Belege):
Für Dokumente, die den Zweck der Reise angeben , sehen wir uns daher Anhang II an. Beachten Sie, dass dies eine "nicht vollständige Liste" ist. Das bedeutet, dass auch andere Dokumente, die nicht in dieser Liste enthalten sind, akzeptiert werden können.
Da ist die Antwort. Ein Brief Ihrer Investoren würde dazu beitragen, "das Bestehen von Handelsbeziehungen oder Beziehungen zu Arbeitszwecken aufzuzeigen".
Wenn Sie andere Belege dafür haben, wie beispielsweise Kopien der Geschäftskommunikation zwischen Ihnen und Ihren Investoren oder Bankunterlagen ihrer Zahlungen, wäre dies tatsächlich ein stärkerer Beweis als ein Einladungsschreiben, da jeder einen Einladungsschreiben schreiben kann.
Sie können einfach den Brief schreiben.
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