Auf der Website des aserbaidschanischen Außenministeriums finden Sie eine Reihe von Aussagen (wie 1 , 2 , 3 , 4 , 5 usw .; Diese Aussagen finden Sie, wenn Sie auf die Website gehen und on removal of the name
das Suchfeld eingeben ) ::
Bei Streichung des Namens _____, Staatsbürger von _____, aus der „Liste der illegal in die besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan besuchten ausländischen Staatsbürger“.
In all diesen Aussagen teilt das Ministerium mit, dass es die Berufung des Reisenden geprüft hat und beschließt, seinen Namen von der Liste zu streichen ( hier ist die neueste Version der Liste ), da der Reisende eine vernünftige Entschuldigung hatte. Dies bedeutet, dass es sogar möglich ist, die besetzten Gebiete zu besuchen und später darum zu bitten, nicht in diese Liste aufgenommen zu werden. Dies wird jedoch dringend empfohlen, da es sich um ein Verbrechen handelt und die territoriale Integrität Aserbaidschans sowie die Normen und Grundsätze des Völkerrechts missachtet .
Der erste Schritt, um die Erlaubnis zu erhalten, wäre die Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat von MFA :
- Adresse: Shikhali Gurbanov str. 50, Baku AZ 1009 Aserbaidschan
- Telefon: (+99412) 596 90 00
- Fax: (+99412) 596 90 01
- E-Mail: [email protected]
Sie können sich auch an den Berufungsrat von MFA wenden :
[email protected]
Trotz alledem rät das Ministerium immer noch nicht , in besetzte Gebiete zu reisen:
[...] Das Ministerium fordert alle Ausländer auf, nicht in die besetzten Gebiete in und um die Region Berg-Karabach in der Republik Aserbaidschan zu reisen. [...]