Ich bin ein aktueller Tier 4-Student in Großbritannien, der an einer Hochschule studiert. Ich habe mich letztes Jahr für ein Praktikum entschieden, daher muss ich eine Verlängerung beantragen, um mein letztes Jahr abzuschließen.
Ich hatte im Mai 2005 eine Verweigerung des Besuchervisums. Dies habe ich in meinem vorherigen Tier 4-Antrag vom August 2015 nicht erwähnt, weil sie in den letzten 10 Jahren nur um Ablehnung gebeten haben.
Aber jetzt, im neuen Visumantragsformular, wird gefragt, ob ich jemals irgendwelche Ablehnungen aus Großbritannien hatte. Ich bin verwirrt, ob ich meine Ablehnung von 2005 erwähnen soll oder nicht.
Würden sie den Antrag aufgrund einer 13-jährigen Ablehnung ablehnen oder wird sich dies überhaupt auf meinen Verlängerungsantrag auswirken?
Auch zum Zeitpunkt der Ablehnung war ich erst 8 Jahre alt. Ich kenne nicht einmal den Grund für die Ablehnung und meine Eltern haben keine Unterlagen dafür. Das einzige, was ich habe, ist ein Ablehnungsstempel auf meinem alten Reisepass mit dem Datum und dem Ort der Ablehnung.
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Antworten:
Ja, erwähne diese Ablehnung .
Bei Ihrer letzten Bewerbung haben Sie ehrlich geantwortet. Jetzt hat sich die Frage geändert und Sie sollten wieder ehrlich auf die neue Frage antworten. Sie werden den Unterschied zwischen ihren Fragen kennen und es gibt keinen Grund für sie zu der Annahme, dass Sie das letzte Mal Täuschung aus diesem Grund angewendet haben. Sie würden wissen, was sie damals fragten.
Diese alte Ablehnung war, als Sie ein 8-jähriges Kind waren, und jetzt haben Sie bereits ein Tier 4-Visum und befinden sich in Großbritannien. Sie suchen nach einem weiteren Tier 4-Visum, um Ihr Studium abzuschließen. Diese alte Ablehnung wird keinen großen Einfluss auf Ihre nachfolgenden Anträge haben.
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