Ich bin ein Doktorand mit EU-Staatsangehörigkeit, der in Großbritannien studiert. Ich werde in ungefähr einem Monat in die USA fliegen, um an einem Forschungsprojekt mitzuarbeiten und einige Vorträge zu halten (± 2 Wochen). Mein Mitarbeiter hat dafür etwas Geld von seiner Heimatuniversität in den USA. Die Finanzierung gilt nur für Flug und Unterkunft. Ich würde weiterhin mein normales Gehalt von meiner britischen Institution erhalten.
Ich würde gerne ein bisschen reisen und mein Gesamtaufenthalt würde weniger als einen Monat betragen.
Bin ich berechtigt, ein Visum zu erlassen (ESTA) oder nicht?
Antworten:
Für Gastforscher gibt es zwei Arten von US-Visa, die verwendet werden können, das B-1 oder das J-1. Welches für Sie gilt, hängt von bestimmten Kriterien ab (die ich unten skizzieren werde). Wenn Sie für das B-1-Visum berechtigt sind, können Sie den ESTA-Service nutzen, vorausgesetzt, Sie haben Anspruch auf das Programm zur Befreiung von der Visumpflicht und ESTA (dh keine Besuche im Iran usw.).
Um für das B-1-Visum (und damit auch für VWP und ESTA) berechtigt zu sein, müssen Ihre Recherchen und Vorträge die folgenden Kriterien erfüllen:
Wenn Sie Honorargebühren akzeptieren:
In Ihrer Frage geben Sie an, dass "der Mitarbeiter dafür etwas Geld von seiner Heimatuniversität hat". Vermutlich bedeutet dies, dass ihre Heimatuniversität in irgendeiner Weise zu Ihrer Forschung passt. Wenn dies der Fall ist, haben Sie keinen Anspruch auf ein B-1-Visum (oder VWP / ESTA) und müssen stattdessen ein J-1-Visum beantragen.
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