Ich lese weiter http://www.chinaconsulatesf.org/eng/lszj/zgqz/t751633.htm ( Spiegel ), in dem die für die Beantragung eines chinesischen Visums erforderlichen Unterlagen erläutert werden:
L Visum: Dokumente, aus denen die Reiseroute hervorgeht, einschließlich Flugbuchungsnachweis (Hin- und Rückflug) und Nachweis einer Hotelreservierung etc. oder ein Einladungsschreiben, das von einem relevanten Unternehmen oder einer Person in China ausgestellt wurde.
Ich bin nicht sicher, wie ich den Satz analysieren soll. Ist das richtige Parsen:
- Dokumente, aus denen die Reiseroute hervorgeht, einschließlich Flugbuchungsprotokoll (Hin- und Rückflug) und Nachweis einer Hotelreservierung usw.
- oder : ein Einladungsschreiben, das von einer relevanten juristischen Person oder Person in China ausgestellt wurde.
oder:
- Dokumente, die die Reiseroute einschließlich Flugbuchungsnachweis (Hin- und Rückflug) zeigen
- und : Nachweis einer Hotelreservierung, oder ein Einladungsschreiben, das von einer relevanten Organisation oder Person in China ausgestellt wurde.
?
Mit anderen Worten, muss man Dokumente vorlegen, die die Reiseroute enthalten, auch wenn man ein Einladungsschreiben zur Beantragung eines chinesischen L-Visums (Touristenvisum) hat?
Wenn es darauf ankommt, bin ich französischer Staatsbürger.
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