Mein Cousin, der in Großbritannien lebt, ist der Enkel des Onkels meines Vaters. Grundsätzlich sind mein Vater und mein Cousin sehr enge Freunde, und da ich der Sohn meines Vaters bin, möchte mein Cousin mich nach Großbritannien einladen.
Kann ich unsere erweiterte Familienbeziehung nutzen, um ein Visum für Familien zu erhalten? Ich habe alle Papiere, die beweisen, dass wir verwandt sind.
Soll ich stattdessen ein normales Besuchervisum beantragen und eine formelle Einladung von meinem Cousin erhalten? Ich plane zunächst einen 15-tägigen Ausflug und später einen längeren Ausflug. Kann ich das Visum nach meiner Rückkehr ungültig machen (stornieren) und ein neues, längeres Visum beantragen, wenn das erste Visum keine mehrfache Einreise zulässt?
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James Smith
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Antworten:
Die EWR-Familiengenehmigung gilt für Familienangehörige aus anderen EWR-Ländern als dem Vereinigten Königreich (außer unter bestimmten Umständen, die hier nicht zutreffen). Darüber hinaus sind "erweiterte Familienmitglieder" nur dann qualifiziert, wenn sie entweder vom Auftraggeber abhängig sind oder Mitglieder des Haushalts des Auftraggebers sind.
Sie haben daher aus zwei Gründen keinen Anspruch auf eine EWR-Familiengenehmigung. Erstens, weil Ihr Cousin ein britischer Staatsbürger ist und kein EU- oder EWR-Land oder die Schweiz, und zweitens, weil Sie nicht nah genug sind, um als Familienmitglied zu gelten, und weil Ihre Umstände Sie nicht als Familienmitglied mit erweiterter Familie qualifizieren. Sie sollten ein Standardbesuchervisum für diese Reise erhalten.
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