Ich bin ein britischer Staatsbürger, der mit meiner Frau und meinem Kind, die ausländische Pässe besitzen, im Ausland lebt. Mein Kind hat auch einen britischen Pass, da die Regeln für die doppelte Staatsangehörigkeit von Kindern in seinem Geburtsland etwas vage sind. Die derzeitige Praxis legt nahe, dass es bis zum Alter von 21 Jahren sowohl ausländische als auch britische Personen besitzen darf, wonach er auswählen muss Eine einzige Staatsangehörigkeit als sein Geburtsland erkennt die doppelte Staatsangehörigkeit nach diesem Alter nicht mehr an.
Als wir kürzlich nach Großbritannien einreisten (mit Frau und Kind, die ausländische Pässe benutzten), sagte der Grenzbeamte, dass sie aufgrund einer Regeländerung Anfang dieses Jahres den ausländischen Pass meines Kindes nicht mehr abstempeln könne, da er auch einen britischen Pass besitze. Sie fragte nicht einmal nach dem physischen britischen Pass, da er auf ihrem Computer sichtbar zu sein schien. Dies war bei früheren Besuchen nicht geschehen.
Dies ist zwar kein Problem für den Aufenthalt in Großbritannien, es besteht jedoch die Sorge, dass der ausländische Grenzbeamte bei seiner Rückkehr in sein Geburtsland möglicherweise fragt, wie er ohne Stempel auf seinem ausländischen Pass nach Großbritannien eingereist ist, wodurch möglicherweise seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit verloren geht und Trennung des Kindes von der Mutter aufgrund der Unsicherheit der doppelten Staatsangehörigkeit.
Kennt jemand einen bestimmten Link online zu der "Regeländerung", auf die sich der Grenzbeamte bezieht?
Ich bin mit dem Vorschlag in Fall 3 des folgenden Links vertraut. Ich habe zwei Pässe / Nationalitäten. Wie benutze ich sie auf Reisen? Irgendwelche anderen Vorschläge für zukünftige Reisen?
Antworten:
Verbinden Sie sich in beide Richtungen in einem Schengen-Land (oder Kroatien, Rumänien, Bulgarien oder Zypern), in dem keine britischen Pässe abgestempelt sind, da britische Staatsbürger dort nicht übernachten können.
Auf der Hinreise sollte Ihr Kind die Einreise in das Schengen-Land absichtlich mit dem malaysischen Pass (Erhalt eines Einreisestempels) löschen und dann mit dem britischen Pass "wieder ausreisen".
Auf der Rückreise reisen Sie dann mit dem britischen Pass in das Schengen-Land ein (kann ein anderes sein) und dann mit dem malaysischen "wieder ausreisen" (Ihr Kind hat einen Einreisestempel und hat keine Probleme).
Dies ist so, dass es für Malaysia so aussieht, als ob sich Ihr Kind seit seiner Abreise aus Malaysia im Schengen-Raum befindet (wenn Sie dem veröffentlichten Vorschlag folgen, wird es eine Datenlücke geben).
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