Meine britische biometrische Aufenthaltserlaubnis (BRP) wurde in Paris gestohlen und ich durfte meinen Rückflug nicht antreten. Mir wurde geraten, den Gare du Nord zu versuchen, da Sie dort mit einem Einwanderungsbeamten sprechen könnten, der mich nach Erläuterung meiner Situation einlassen könnte. Ich hatte meinen Reisepass, ein Foto von meinem BRP usw. Ratet mal, sie ließen mich nicht rein.
Jetzt warte ich auf mein Ersatz-BRP-Visum, bin aber sehr besorgt über die verweigerte Einreise. Sie setzten ein Kreuz auf den Stempel in meinem Pass und gaben mir die Weigerung, den Brief betreten zu dürfen. Ich war zu dieser Zeit in einem Schockzustand und fragte nur den Einwanderungsbeauftragten, ob dies in der Einwanderungsakte vermerkt sei. Er schien diesbezüglich sehr leichtfertig zu sein, so dass ich nicht nach weiteren Details fragte.
Jetzt, da ich etwas Zeit hatte zu denken, dass ich mir darüber wirklich Sorgen mache. Gilt dies als "negative Einwanderungsgeschichte"? Muss ich dies jedes Mal erklären, wenn ich ein Visum beantrage, wenn sie fragen: "Wurde Ihnen jemals die Einreise an der britischen Grenze verweigert?"
Die Benachrichtigung, die sie mir gaben, war eine einfache einseitige Sache, die eine Portreferenz hatte, aber keine HO-Referenz. Es hatte auch eine COH-ID. Aber es sah nicht so aus wie die abgelehnten Visa-Briefe, die ich hier gesehen habe (keine Erwähnung von Berufung oder so etwas). Im Hauptabsatz hieß es, sie verweigerten die Einreise, weil ich gemäß Paragraph 245HA des Anhangs V der Einwanderungsbestimmungen keine BRP vorlegen konnte.
Ich habe es nachgeschlagen; Es heißt nur, dass eine gültige Einreisegenehmigung erforderlich ist. Das Problem ist: Selbst der Einwanderungsbeamte gab zu, dass er auf dem System sehen konnte, dass ich ein Tier-2-Visum hatte. Er brauchte nur die physische Karte (die gestohlen wurde!).
Alles in allem sind meine Fragen im Grunde:
- Ist diese "Begegnung" eine "Einreiseverweigerung"?
- Bedeutet das, dass ich es ab sofort in allen Visumanträgen deklarieren muss?
- Wie ernst ist das?
- Gibt es für mich eine Möglichkeit, nachteilige Auswirkungen zu mildern, nachdem dies geschehen ist?
Antworten:
Ja.
Nur wenn gefragt. Viele Länder fragen nicht nach der Verweigerung der Einreise in andere Länder.
Wenn Sie sind gefragt und entscheiden , es nicht zu erwähnen , weil es nicht eine ernsthafte Ablehnung ist, oder aus welchem Grunde, laufen Sie Gefahr , von trügerischen gefunden werden, und das führt in der Regel in einem Verbot.
Nicht sehr. Der Grund für die Ablehnung lässt nicht darauf schließen, dass Sie wahrscheinlich ein Einwanderungsrisiko darstellen.
Wenn Sie jemals danach gefragt werden, erklären Sie, was passiert ist. Bewahren Sie das Ablehnungsschreiben auf, damit Sie eine Kopie mit zukünftigen Visumanträgen einreichen können, in denen Sie nach einer abgelehnten Einreise gefragt werden, insbesondere, wenn in dem Schreiben vermerkt wird, dass Sie legal im Vereinigten Königreich wohnhaft sind und der BRP lediglich fehlte. Der Polizeibericht über den Dokumentendiebstahl kann ebenfalls eine gute Sache sein.
quelle