Ich habe Anfang dieses Jahres ein B1 / B2- Visum erhalten, als ich für eine Geschäftsreise meiner Firma in die USA gereist bin.
Es läuft 2013 aus und ich würde die Vereinigten Staaten gerne wieder besuchen, aber zu keinem anderen Zweck als auf Reisen.
Ich wundere mich:
- Wenn ich legal mit einem B1 / B2-Visum in die USA reisen kann, ohne dass es eines echten Geschäftsbedürfnisses bedarf (vorausgesetzt, ich bin ehrlich);
- Wenn ich in meiner jetzigen Firma arbeiten muss, um es benutzen zu können.
Ich lebe in Russland.
Antworten:
Ja, Sie können, meine Frau hat kürzlich ein Touristenvisum beantragt, also hat sie die Kategorie B2 gewählt, aber als sie schließlich das Visum bekam, war es ein B1 / B2-Visum. So wie es formuliert ist, scheint es, dass Sie B2 nur für Privatreisen verwenden können, aber das ist nicht der Fall.
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Dies ist einfach zu beantworten.
B2 ist touristisch. B1 ist Geschäft.
Wenn Sie also einen B1 / B2-Stempel in Ihrem Reisepass haben, haben Sie für beide Zwecke ein Visum.
Sie können eines oder beide legal durchführen.
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Bei der Erteilung von Visa haben die Länder unterschiedliche Bedenken in Bezug auf drei verschiedene Arten von Personen, die in das Land einreisen. In aufsteigender Reihenfolge sind dies:
Touristen: Geringe Besorgnis. Sie sind in das Gastland gekommen, um "Spaß zu haben" (und Geld auszugeben).
Reisende Geschäftsleute. Hier gibt es einige Bedenken, weil sie "arbeiten". Aber wenn sie außerhalb des Gastlandes ansässig, angestellt und bezahlt sind, werden sie wahrscheinlich nicht lange bleiben oder den Einheimischen Beschäftigungsmöglichkeiten nehmen. Eher wie die Schaffung lokaler Möglichkeiten, indem die Möglichkeit eines "Deals" erkundet wird.
Arbeitnehmer, die sich auf unbestimmte Zeit im Gastland aufhalten und "vor Ort" von einer "örtlichen" Firma bezahlt werden. Dies sind die Menschen, um die sich ein Land am meisten kümmert und die den Einheimischen Jobs wegnehmen.
Obwohl es möglich ist, muss ich noch von einem Land hören, das sich mehr um Touristen als um "Geschäftsleute" kümmert. Ein Geschäftsvisum würde sowohl geschäftliche Zwecke als auch weniger bedenkliche Bereiche wie den Tourismus abdecken.
Das Gegenteil ist nicht wahr. Personen mit einem Touristenvisum haben selten die Rechte, die mit einem Geschäftsvisum verbunden sind, das ein höheres Anliegen abdeckt.
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Ob
dann lautet die antwort ja. All dies muss erfüllt werden.
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