Ich bin seit einem Jahr in China und habe es mit einem Z-Visum betreten. Meine Aufenthaltserlaubnis wurde erneut um ein Jahr verlängert, aber ich kehre für einen Urlaub nach Hause zurück.
Muss ich bei meiner Rückkehr nach China ein neues Visum beantragen, um in das Land einreisen zu können, oder reicht meine verlängerte Aufenthaltserlaubnis aus?
Aufenthaltsgenehmigungen ersetzen alle Visa, mit denen Sie nach China einreisen. Die Art des von Ihnen eingereichten Visums ist jedoch immer noch wichtig für das, was Sie in China gesetzlich tun dürfen. Wenn Sie beispielsweise ein Studentenvisum beantragen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, können Sie nicht legal arbeiten. Sie müssten das Land verlassen und ein Arbeitsvisum beantragen. Bei der Wiedereinreise benötigen Sie eine neue Aufenthaltserlaubnis.
In China ist es wichtig, wo und von wem Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde. Wer Ihre Res-Erlaubnis beantragt hat, hat das Recht, diese ebenfalls zu stornieren. Aus diesem Grund enthalten die meisten Arbeitsverträge die Klausel, dass Sie für kein anderes Unternehmen arbeiten können.
Ein Unternehmen oder eine Firma benötigt eine Sondergenehmigung der Regierung, die es ihnen ermöglicht, Ausländer zu beschäftigen.
Sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis haben, wird sie zu Ihrem Visum für die mehrfache Einreise. Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können Sie so viel verlassen und zurückgeben, wie Sie möchten.
quelle