Kann ich mit einem Schengen-Visum aus einem anderen Land nach Deutschland reisen, wenn ich kein deutsches Visum erhalte?

14

Ich muss geschäftlich nach Deutschland und in die Schweiz reisen. Ich war schon vor 2 Jahren hier. Ich habe zweimal ein Geschäftsvisum beim deutschen Konsulat beantragt und beide Male wurde der Antrag abgelehnt. Sie haben die letzte Seite zweimal mit einem grünen Stempel versehen. Der Grund ist der Zweck und die Informationen über den geplanten Aufenthalt sind nicht zuverlässig. Ich habe die Dokumente beim Schweizer Konsulat eingereicht und sie haben mir ein Visum erteilt. Jetzt muss ich erst nach Deutschland und dann in die Schweiz reisen.

Meine Frage ist also, ob ich mit einem von der Schweiz erteilten Schengen-Geschäftsvisum nach Deutschland einreisen darf? Hat der Ablehnungsstempel einen Einfluss auf die Einreise am deutschen Flughafen? Bedeutet das, dass ich nicht nach Deutschland, sondern in andere Schengen-Länder reisen kann?

user7614
quelle

Antworten:

10

Ein Schengen-Visum ist für das gesamte Gebiet gültig. Wenn Sie aus einem Schengen-Land verbannt werden, sollten Sie grundsätzlich aus dem gesamten Gebiet gebannt werden, aber eine Visa-Verweigerung ist kein Verbot. Umgekehrt kann die Schweiz kein Visum gewähren, das nur für die Schweiz gültig ist (außer in bestimmten Fällen). Es sollte jedoch entschieden werden, ob Sie das gesamte Gebiet betreten dürfen. Ein Antrag beim Schweizer Konsulat unterscheidet sich daher formal nicht von einem neuen Antrag beim deutschen Konsulat. Jedes Konsulat würde frühere Ablehnungen berücksichtigen und sollte entscheiden, ob es ein Visum nach denselben Regeln erteilt oder nicht.

Vergessen Sie jedoch nicht, dass ein Visum für eine bestimmte Reise und einen bestimmten Zweck erteilt wird. Wenn Sie sich in der Schweiz beworben haben (und vermutlich eine Reiseroute, vielleicht eine Einladung usw. eingereicht haben) und ganz woanders auftauchen, könnten Grenzschutzbeamte misstrauisch werden. Wenn Sie ein Schweizer Visum speziell in der Absicht beantragt hätten, die Entscheidung des deutschen Konsulats zu umgehen, hätten Sie einen Betrug begangen und könnten sehen, dass Ihr Visum annulliert wird (oder diesmal sogar ein ordnungsgemäßes Verbot erhalten).

Und deutsche Grenzschutzbeamte sind durchaus befugt, all das zu prüfen, auch wenn die Schweiz Ihr Visum ausgestellt hat. Sie sind wahrscheinlich auch neugieriger als sonst, wenn Sie nach mehreren Ablehnungen mit einem Visum aus einem anderen Land auftauchen. Sie müssen also besonders vorsichtig sein, um Ihre Reiseroute einzuhalten und alle Unterlagen (Tickets, Buchungen, Einladungen, alles über den Zweck Ihrer Reise, Ihre Beschäftigung usw.) zur Hand zu haben, wenn Sie die Grenze überschreiten.

Andererseits ist an diesem Vorgang nichts Automatisches. Wenn die Schweiz wirklich Ihr Hauptreiseziel ist und Sie lediglich einen deutschen Flughafen ansteuern möchten (also zuerst nach Deutschland einreisen), sollte dies kein Problem sein.

Entspannt
quelle
5

Mit einem gültigen Schengen-Visum können Sie legal versuchen, in ein Schengen-Mitgliedsland (einschließlich Deutschland) einzureisen. Das bedeutet nicht, dass die deutschen (oder andere) Grenzbeamten Ihnen die Einreise gewähren müssen - sie könnten Sie aus vielen Gründen in Frage stellen und möglicherweise ablehnen, aber mit einem gültigen Visum erscheint es unwahrscheinlich, es sei denn, Sie stehen auf einer Beobachtungsliste. Dies ist keine rechtliche Beratung, aber wenn Sie gefragt werden, könnte ein Nachweis über eine Weiterreise oder eine Unterkunft in der Schweiz hilfreich sein.

Wenn Sie jedoch ein Schweizer Nationalvisum (nicht Schengen) besitzen, ist es möglicherweise nicht für die Einreise nach Deutschland gültig. Sehen Sie in der ersten Zeile Ihres Visums nach, ob dort "Schengen-Staaten" oder nur "Schweiz" steht.

dbkk
quelle
1
Zur Ergänzung der Antwort: Für Kurzaufenthalte (normalerweise 3 Monate bis 6 Monate für Tourismus und Unternehmen) gibt es kein nationales Visum, nur Schengen. Wenn Sie jedoch ein Jahr lang Student sind, erhalten Sie das Schweizer Nationalvisum. Er kann jedoch weiterhin mit der nationalen Erlaubnis (L, B oder C) ohne Schengen-Visum im Schengen-Raum reisen. Siehe hier goo.gl/CVUjCv (nur in Französisch, Deutsch oder Italienisch verfügbar)
рüффп
1
@ruffp es gibt aber auch das visum "mit begrenzter territorialer gültigkeit".
Phoog
1
Diese Antwort ist für nationale Visa nicht mehr korrekt. Heutzutage werden diese in der Regel mit dem in der Zeile "Gültig für" aufgeführten Ausstellungsland ausgestellt, aber der Inhaber des Visums kann in jedes Schengen-Land reisen.
Phoog