Diese Frage hat hier bereits eine Antwort:
Ich gehe für ein Semester nach Deutschland und habe ein Visum für einen längeren Aufenthalt aus Deutschland. Kann ich während dieses Zeitraums mit diesem Visum in die anderen Schengen-Staaten reisen oder muss ich ein separates Schengen-Visum für Kurzaufenthalte beantragen?
Mein Visum ist das deutsche Nationalvisum Typ D. Es ist für eine Dauer von 4 Monaten, dh länger als 90 Tage. Auf dem Visum steht, dass das Visum für einen längeren Aufenthalt in Deutschland gültig ist, was sich von meinem früheren Visum unterscheidet, das ich bei meinem früheren Aufenthalt in Deutschland hatte. das war ein Visum für einen kurzen Aufenthalt und sagte, es sei in Schengen-Staaten gültig.
Vielleicht bedeutet mein aktuelles Visum, dass ich länger als 90 Tage in Deutschland bleiben kann, um die anderen Schengen-Staaten zu besuchen, wenn ich die 90-Tage-Frist nicht überschreite.
quelle
Antworten:
Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums entspricht ein Visum vom Typ D einer regulären Aufenthaltserlaubnis. Grundsätzlich dürfen Sie innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in andere Schengen-Länder reisen.
Es gibt einige Vorbehalte - Sie müssen Ihren Reisepass oder gleichwertige Reisedokumente mit sich führen, den Zweck Ihres Besuchs dokumentieren (Urlaub sollte ausreichen), Ihre Fähigkeit zur Finanzierung der Reise dokumentieren, keine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die Öffentlichkeit darstellen Gesundheit und wurden nicht speziell aus dem Land, in das Sie reisen, ausgewiesen. Da es an den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten keine Einwanderungskontrolle gibt, sind diese Anforderungen in den meisten Fällen eher theoretisch. Wenn Sie jedoch überprüft werden sollten, sparen Sie wahrscheinlich viel Aufwand, wenn Sie die erforderliche Dokumentation zur Hand haben.
quelle
Wie von anderen vorgeschlagen, dürfen Sie unter Einhaltung der 90/180-Regel in andere Schengen-Staaten reisen. Dies ist auch auf der Website des polnischen Außenministeriums angegeben:
quelle
Gemäß den vom Auswärtigen Amt veröffentlichten deutschen Visabestimmungen (im Link nach unten scrollen):
https://www.auswaertiges-amt.de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node
quelle