Kann ich Schengen-Länder mit einem Typ-D-Schengen-Visum besuchen? [Duplikat]

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Ich gehe für ein Semester nach Deutschland und habe ein Visum für einen längeren Aufenthalt aus Deutschland. Kann ich während dieses Zeitraums mit diesem Visum in die anderen Schengen-Staaten reisen oder muss ich ein separates Schengen-Visum für Kurzaufenthalte beantragen?

Mein Visum ist das deutsche Nationalvisum Typ D. Es ist für eine Dauer von 4 Monaten, dh länger als 90 Tage. Auf dem Visum steht, dass das Visum für einen längeren Aufenthalt in Deutschland gültig ist, was sich von meinem früheren Visum unterscheidet, das ich bei meinem früheren Aufenthalt in Deutschland hatte. das war ein Visum für einen kurzen Aufenthalt und sagte, es sei in Schengen-Staaten gültig.

Vielleicht bedeutet mein aktuelles Visum, dass ich länger als 90 Tage in Deutschland bleiben kann, um die anderen Schengen-Staaten zu besuchen, wenn ich die 90-Tage-Frist nicht überschreite.

Yashaswini Prasad
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Können Sie die genaue Art des deutschen Langzeitvisums / Aufenthaltserlaubnis klären? (Es könnte einen Unterschied machen)
Gagravarr
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Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, benötigen Sie höchstwahrscheinlich zusätzlich zum Visum eine Aufenthaltserlaubnis. Ob Sie in andere Schengen-Staaten reisen dürfen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis und / oder der Art des ausgestellten Visums ab.
Tor-Einar Jarnbjo
@Gagravarr ich Deutschland National Visa haben .. heißt es auf der Visum es einen Typ D - Visum ist ...
Yashaswini Prasad
@ Tor-EinarJarnbjo Wie ich in meiner Antwort auf Gagavarr sagte, handelt es sich bei meinem Visum um ein nationales deutsches Visum Typ D, das 4 Monate lang gültig ist, dh länger als 90 Tage. Auf dem Visum steht, dass das Langzeitvisum in Deutschland gültig ist , was sich von meinem früheren Visum unterscheidet, das ich bei meinem früheren Aufenthalt in Deutschland hatte, dass es sich um ein Kurzaufenthaltsvisum handelte und das in schengen staten gültig war. Ich frage mich, ob mein derzeitiges Visum bedeutet, dass ich kann bleibe länger als 90 tage in deutschland, aber ich sollte in der lage sein, die anderen schengen staaten zu besuchen, wenn ich die 90
tage

Antworten:

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Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums entspricht ein Visum vom Typ D einer regulären Aufenthaltserlaubnis. Grundsätzlich dürfen Sie innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in andere Schengen-Länder reisen.

Es gibt einige Vorbehalte - Sie müssen Ihren Reisepass oder gleichwertige Reisedokumente mit sich führen, den Zweck Ihres Besuchs dokumentieren (Urlaub sollte ausreichen), Ihre Fähigkeit zur Finanzierung der Reise dokumentieren, keine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die Öffentlichkeit darstellen Gesundheit und wurden nicht speziell aus dem Land, in das Sie reisen, ausgewiesen. Da es an den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten keine Einwanderungskontrolle gibt, sind diese Anforderungen in den meisten Fällen eher theoretisch. Wenn Sie jedoch überprüft werden sollten, sparen Sie wahrscheinlich viel Aufwand, wenn Sie die erforderliche Dokumentation zur Hand haben.

Tor-Einar Jarnbjo
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@Szabolcs Das Recht, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen 90 Tage lang andere Schengen-Länder mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem nationalen D-Visum zu besuchen, ist in der EU-Verordnung 2016/399, Artikel 6 1 (b) festgelegt. Ein Einreisevisum erlaubt es seinem Inhaber nicht, nach Belieben in dieses Schengen-Land einzureisen und es wieder zu verlassen.
Tor-Einar Jarnbjo
@ Tor-EinarJarnbjo Das Löschen der Kommentare hat mir leid getan. Ich dachte, Sie haben sie noch nicht gesehen. Es stellte sich heraus, dass mir ungenaue Informationen gegeben wurden und es sich tatsächlich um ein Visum für die mehrfache Einreise handelte. Ich habe auch die Verordnung Nr. 265/2010 gefunden (nicht dieselbe, die Sie erwähnt haben), die Ihre Antwort weiter bestätigte. Also habe ich die Kommentare gelöscht.
Szabolcs
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Wie von anderen vorgeschlagen, dürfen Sie unter Einhaltung der 90/180-Regel in andere Schengen-Staaten reisen. Dies ist auch auf der Website des polnischen Außenministeriums angegeben:

Das nationale Visum vom Typ D berechtigt den Inhaber zu:

  • sich während der gesamten Gültigkeitsdauer im Hoheitsgebiet Polens aufhalten;
  • innerhalb eines halben Jahres für bis zu drei Monate im Hoheitsgebiet anderer Schengen-Staaten umziehen.
Roman Bodnarchuk
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Die Frage ist nach Deutschland, obwohl die Regeln die gleichen sind. Neugierig, warum Sie für Polen geantwortet haben?
Burhan Khalid
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Gemäß den vom Auswärtigen Amt veröffentlichten deutschen Visabestimmungen (im Link nach unten scrollen):

Aufgrund der Verordnung 265/2010 kann sich jeder, der ein nationales Visum (D-Visum) und ein gültiges Reisedokument besitzt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bis zu drei Monaten im Schengen-Raum frei bewegen.

https://www.auswaertiges-amt.de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node

pbu
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