Ich habe einen Freund, der behauptet, dass Sie den Schengen-Raum für 1 Nacht verlassen und wieder eintreten können, um Ihre 90 Tage zurückzusetzen. Zum Beispiel könnte ein Australier nach Europa einreisen und dann ein paar Nächte in Marokko, Andorra oder London (an einem beliebigen Ort außerhalb von Schengen) Urlaub machen und dann nach Paris zurückkehren und den Reisepass für einen weiteren 90-tägigen Aufenthalt in Europa abstempeln lassen. Sie schwören darauf und behaupten, sie kennen Leute, die das seit Jahren tun. Mein Verständnis, das zugegebenermaßen nur aus dem Online-Lesen und nicht aus der Praxis stammt, war, dass wir nur 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum verbringen konnten.
Ich habe auch andere Leute sagen hören, nein, das können Sie nicht und wenn Sie beim Übernachten erwischt werden, können Sie für 5 Jahre von der Wiedereinreise in den Schengen-Raum ausgeschlossen werden. Aber ich habe ähnliche Geschichten von mehreren anderen Leuten über die Abreise für eine Nacht gehört, die mich glauben lassen, dass diese Geschichte etwas enthält, selbst wenn es sich um eine Lücke oder eine rechtliche Grauzone handelt (z. B. vielleicht die Person, die beim Wiedereintritt an der Grenze nachschaut muss tatsächlich ein vorheriger Stempel in Ihrem Reisepass vermerkt sein?)
Was sind die wirklichen Regeln und Fakten über Touristen, die sich im Rahmen dieser Visa-Befreiungsvereinbarungen im Schengen-Raum aufhalten?
Antworten:
Dies wurde im Wikipedia-Artikel ziemlich gut erklärt . Sie können in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum bleiben, je nach Nationalität entweder mit einem Kurzaufenthaltsvisum oder mit einem Visumverzicht. Darüber hinaus benötigen Sie ein Visum für einen längeren Aufenthalt.
Es gibt eine Wendung: 180-Tage-Zeiträume werden ab dem Datum Ihrer ersten Einreise in Schengen gezählt und wiederholen sich somit alle 6 Monate. Wenn Sie also am 1. Januar in Schengen ankommen und am 30. März abreisen, können Sie erst am 1. Juli wieder einreisen. Wenn Sie jedoch einen Tag am 1. Januar verbringen und am 2. April zurückkehren, können Sie am 30. Juni abreisen und zurückkehren am 1. Juli bis zum 30. September bleiben. In gewissem Sinne können Sie ein Visum beantragen, aber nur, wenn es genau die richtige Anzahl von Tagen seit Ihrer ersten Schengen-Einreise ist.
Genauer gesagt lautet die Regel Artikel 11 des Schengener Übereinkommens :
Artikel 10 führt das gegenseitig anerkannte Schengen-Kurzaufenthaltsvisum ein, das bis zu drei Monate gültig sein kann.
Die Antwort lautet also nein: Sie können kein Visum für Schengen beantragen. Ihr Reisepass wird abgestempelt und Ihr Name in eine Datenbank eingetragen. Wenn Sie also versuchen, eine gute Chance zu haben, entdeckt zu werden. Sie könnten Glück haben, aber Sie könnten auch eine Geldstrafe erhalten und für mehrere Jahre vom Betreten des Schengen-Raums ausgeschlossen werden.
quelle
provided that ... the total length of successive visits [does not exceed] three months in any half-year, from the date of first entry.
Wenn ich also 89 Tage lang einreise, dann 89 Tage lang, wenn ich wieder eintrete, werde ich dann 90 Tage oder 1 Tag Zeit haben? So wie ich das las, würde ich nur einen Tag bekommen; das scheint ein bisschen unlogisch ...