Was macht nicht Angelegenheit:
• Ich bin in Houston ansässig
• in Dollar gezahlt
• auf mein Bankkonto in Großbritannien
Was tut Angelegenheit:
• es ist für eine amerikanische Ölgesellschaft
• Ich trainiere
• Ich mache auch Kurse im Klassenzimmer
• Ich habe auch Zeit auf Bohrinseln in Nigeria und Korea verbracht
• Ich habe nur eine esta
Sie haben nicht erwähnt:
• ob Sie 90 Tage oder weniger reisen
• ob das Training von Ihnen oder von Ihnen ist
Ein britischer Staatsbürger (unter anderem!) Muss ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten erhalten, wenn er aus anderen Gründen als dorthin reist kurzfristiger Tourismus oder Geschäft . Es scheint, dass selbst Ihr Arbeitgeber das erste Motiv nicht beansprucht, daher ist das letztere kritisch:
Geschäft:
• Rücksprache mit Geschäftspartnern
• an einer wissenschaftlichen, pädagogischen, beruflichen oder geschäftlichen Tagung oder Konferenz teilnehmen
• an kurzfristigen Schulungen teilnehmen (mit Ausnahme der mit Ihrem Aufenthalt verbundenen Kosten können Sie von keiner Quelle in den USA bezahlt werden)
• einen Vertrag verhandeln
Einige Ihrer Aktivitäten scheinen übereinzustimmen, aber das VWP lässt nur solche Aktivitäten zu, die für ein Besuchervisum zulässig sind ( (B) Typ ):
Ein Ausländer (außer einem, der zu Studienzwecken oder zur Ausübung einer qualifizierten oder ungelernten Arbeit kommt oder als Vertreter ausländischer Presse, Rundfunk, Film oder anderer ausländischer Informationsmedien, die zu einer solchen Berufung kommen möchten) mit einem Wohnsitz im Ausland die er nicht aufgeben will und der die Vereinigten Staaten vorübergehend geschäftlich oder vorübergehend zum Vergnügen besucht.
Der geschäftliche Teil davon ( B-1 ) versucht, in die USA zu kommen, unter anderem für:
Teilnehmer an Konferenzen, Meetings, Messen oder Geschäftsveranstaltungen
Wird kein Gehalt oder Einkommen von einem in den USA ansässigen Unternehmen / Unternehmen erhalten.
Für wissenschaftliche, pädagogische, berufliche oder geschäftliche Zwecke.
Dozent oder Referent
Kein Gehalt oder Einkommen eines in den USA ansässigen Unternehmens / Unternehmens mit Ausnahme der mit dem Besuch verbundenen Kosten. Wenn ein Honorar erhalten wird, dürfen die Tätigkeiten an einer einzelnen Einrichtung oder Organisation nicht länger als neun Tage dauern. Die Zahlung muss von einer in INA 212 (q) beschriebenen Einrichtung oder Organisation angeboten werden. Das Honorar ist für Dienstleistungen bestimmt, die zum Nutzen der Institution oder der Organisation erbracht werden. Der Visumantragsteller hat in den letzten sechs Monaten keine Zahlungen oder Ausgaben von mehr als fünf Institutionen oder Organisationen akzeptiert.
Ausbildung
Teilnahme an einem Schulungsprogramm, das nicht in erster Linie zur Schaffung von Arbeitsplätzen dient.
Wird keine Zahlung oder Einnahmen von einem in den USA ansässigen Unternehmen / Unternehmen erhalten, außer einer Aufwandsentschädigung oder Kostenerstattung im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Reisenden
Es scheint also ganz klar, dass Sie die Compliance nicht einhalten außer dass eine andere Kategorie ist:
Forscher
Unabhängige Recherchen, kein Gehalt / Einkommen aus einer in den USA ansässigen Quelle oder Nutzen für eine US-amerikanische Einrichtung.
was ich erwähne, weil es auf mich zutraf. Eine Reihe von Experten (im Bereich Visumverwaltung und Einwanderungsrecht) eilten herum, um eine endgültige Antwort zu erhalten. In meinem Fall war das, dass meine Tätigkeit als Forschung zählte und dass ich dafür von einer in den USA ansässigen Quelle bezahlt würde, dass es keinen Unterschied machte. (Eine alternative Quelle war leicht verfügbar, wurde aber einfach nicht benötigt.) Die Feinheiten können in der Tat sehr subtil sein. Die Recherche war zwar gut, aber nicht Ich schreibe meinen Bericht oder denke, ich schreibe ihn sogar, während er dort ist.
Ich interpretiere Ihre Situation immer noch als nicht konform. Wenn dies jedoch der Fall ist, haben Sie ohnehin keinen Anspruch auf ein B-1-Visum (da die Regeln - was auch immer sie sind! - gleichermaßen gelten). Wenn Sie also nicht für ein B-1-Visum in Frage kommen (z. B. vorübergehend zur Arbeit ankommen, beschäftigt werden und / oder von einem in den USA ansässigen Unternehmen als qualifizierter oder ungelernter Arbeitnehmer bezahlt werden), benötigen Sie ein befristetes Arbeitsvisum Der potenzielle Arbeitgeber muss in Ihrem Namen einen Antrag auf Nichteinwanderungsvisa bei einer US-amerikanischen Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen, der eine anerkannte Arbeitsbescheinigung beigefügt ist.
Anders als vielleicht als Whistleblower zu fungieren, kann es für Sie am besten sein, nur zu schweigen.