Hintergrund:
Deshalb wurde ich im Januar 2000 als 11-jähriges Kind im Rahmen des Programms zur Befreiung von der Visumpflicht in die USA gebracht. Ich verließ das Land freiwillig im September 2009, als ich 20 Jahre, 9 Monate und 3 Tage alt war.
Ich war zweimal in Amerika, seit ich 2009 im Rahmen des ESTA VWP abgereist bin - einmal im Juni 2012 und ein anderes Mal im Juli 2014 über das Visa Waiver (ESTA) -Programm ohne Probleme. Am 2. Oktober 2014 besuchte ich meinen Bruder zu seinem Geburtstag und mir wurde die Einreise verweigert, weil ich zuvor als KIND übernachtet hatte, aber für die Dauer meines Urlaubs eine Bewährungsstrafe erhalten hatte (also musste ich immer noch in den Urlaub fahren).
Der Typ sagte mir, dass ich ein B2-Visum beantragen könnte, wenn ich zurück in London bin, aber ich müsste auch beantragen, um auf meinen Aufenthalt verzichten zu können. Er sagte, ich müsste gleichzeitig mit der Beantragung meines Visums auf meinen Aufenthalt verzichten. Mein älterer Bruder, der US-amerikanischer Staatsbürger ist (von Geburt an), hat vor einigen Jahren beantragt, Staatsbürger zu werden.
Meine Frage:
Ich habe den B2-Visumantrag ausgefüllt. Ich habe die obigen Details offengelegt, da sie definitiv im Interview auftauchen würden. Meine Frage ist - gibt es einen bestimmten Antrag, den ich ausfüllen würde, um auf meinen Aufenthalt zu verzichten? Oder liegt das im Ermessen desjenigen, mit dem ich spreche?
Ich frage dies, bevor ich mein Interview buche - vielen Dank.
quelle
Antworten:
Sie scheinen ein 10-Jahres-Verbot gemäß 212 (a) (9) (B) (i) (II) zu haben.
212 (a) (9) (B) ist ein Verbot, eine bestimmte Menge an "rechtswidriger Anwesenheit" anzusammeln und dann die USA zu verlassen. "Rechtswidrige Anwesenheit" ist etwas kompliziert, aber für Personen, die für einen festgelegten Zeitraum zugelassen wurden (einschließlich VWP). Grundsätzlich beginnt es sich anzusammeln, wenn Sie diesen Zeitraum überschreiten. Es gibt einige Ausnahmen, darunter eine, bei der für die Zwecke von 212 (a) (9) (B) die Zeit vor Ihrem 18. Lebensjahr nicht als "rechtswidrige Anwesenheit" gilt. Dann haben Sie noch 2+ Jahre, nachdem Sie 18 Jahre alt geworden sind und "rechtswidrig" sind. Es gibt ein 3-Jahres-Verbot, wenn Sie mindestens 180 Tage "rechtswidrige Anwesenheit" sammeln und dann abreisen. und ein 10-jähriges Verbot, wenn Sie mindestens 1 Jahr "rechtswidrige Anwesenheit" angesammelt haben und dann abreisen.
Sie haben also ein 10-Jahres-Verbot ab Ihrer Abreise im Jahr 2009, das 2019 ausläuft.
Es gibt kein Formular, das Sie ausfüllen müssen. Der Verzicht wird zusammen mit der Beantragung eines B2-Visums beantragt.
quelle