Ich habe vor, meinen uruguayischen Verlobten in Santiago Chile zu heiraten, und wir wollen Anfang nächsten Jahres nach Großbritannien zurückkehren (ich bin britischer Staatsangehöriger), um meine Familie zu besuchen.
Könnte meine Frau mit einem normalen Besuchervisum mit mir reisen, oder müsste sie ein Ehegattenvisum beantragen, um nach Großbritannien einzureisen, obwohl wir nicht vorhaben, sofort dort zu bleiben?
Ich habe eine Fülle von Informationen gelesen und bisher nichts gefunden, um das oben Genannte zu klären. Ich habe gelesen, dass sie nach unserer Heirat erst nach Großbritannien einreisen darf, wenn sie ein Ehegattenvisum erhalten hat. Ist das richtig?
Antworten:
Sie sind britischer Staatsangehöriger und Ihre zukünftige Frau ist eine Uruguayanerin, die kein Visum besitzt. Sie möchten mit ihr nach Großbritannien reisen, um dort einen Besuch abzustatten.
Ein Ehegattenvisum ist nicht erforderlich, wenn sie nicht vorhaben, sich in Großbritannien niederzulassen. Es ist das falsche Visum für einen Besuch. Ein Staatsangehöriger ohne Visum, der Familienbeziehungen in Großbritannien unterhalten möchte, beantragt die Zulassung als FAMILIENBESUCHER oder ALLGEMEINER BESUCHER. Die Leute machen das die ganze Zeit.
Allerdings kann der Einwanderungsbeauftragte (oder auch nicht) den Schluss ziehen, dass Ihre Frau versucht, sich den Kontrollen zu entziehen und in Großbritannien zu bleiben, wenn Ihre peripatetische Vorgeschichte nicht glaubwürdig ist oder es sich um ihren ersten Besuch in Großbritannien handelt. In diesem Fall erhält sie entweder eine vorübergehende Zulassung oder eine Umzugsmitteilung am Flughafen.
Wenn Sie sich über das Ergebnis nicht sicher sind und den Umzugsstress im Hafen vermeiden möchten, kann sie eine Einreisegenehmigung als FAMILIENBESUCHER in Uruguay oder Chile beantragen. Wenn dies gewährt wird, gibt es keine Probleme bei der Landung und Einreise nach Großbritannien. Beachten Sie, dass für Uruguayaner keine Einreisegenehmigung erforderlich ist und dieser Schritt nur aus Gründen der Zweckmäßigkeit und des Komforts durchgeführt wird.
Zusammenfassend hat Ihre Frau zwei Möglichkeiten ...
Beantragen Sie die Einreise mit Ihrem uruguayischen Reisepass. oder
Beantragen Sie die Einreisegenehmigung als FAMILIENBESUCHER in Uruguay oder Chile.
Die Wahl liegt bei ihr und sollte die sein, mit der sie sich am wohlsten fühlt. Ein Ehegattenvisum sollte nur beantragt werden, wenn sie beabsichtigt, nach Großbritannien einzureisen und sich dort niederzulassen. Es wird nicht für Besuche benötigt.
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