Aus Indien abreisend, ausländische Währung abgehoben

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http://www.customsmumbaiairport.gov.in/forms/Content.aspx?LinkID=70

· Inder, die ins Ausland gehen, dürfen mit   sie ausländische Währung bis zu einem beliebigen Betrag, solange das gleiche gewesen ist   von einem autorisierten Devisenhändler gemäß den Normen gekauft.

Ich habe noch etwa 200 USD von einer früheren Reise übrig, bei der ich sie mit meiner indischen Debitkarte an einem amerikanischen Geldautomaten abgehoben hatte. Wird dies als "normgerecht" angesehen oder bestraft mich der Zoll, wenn ich es auf meiner nächsten Reise mitnehme?

Ich bin eine indische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Indien und besuche die USA

user87166
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Antworten:

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Ich denke, @uncovery ist richtig. Für 200 USD würde der Zoll keinen Beweis verlangen.
Ich trage die ganze Zeit USDs. Ich wurde nie gebeten, irgendeinen Beweis zu erbringen.
Der Zoll fragt nur, wenn er 5.000 USD übersteigt oder in einigen Ländern 10.000 USD.
Vielleicht möchten Sie den nächsten Punkt in dem Link lesen, den Sie geteilt haben

Personen mit Wohnsitz außerhalb Indiens dürfen nicht ausgegebene Fremdwährungen, die den von ihnen bei seiner Ankunft in Indien eingebrachten Betrag nicht überschreiten, aus Indien herausnehmen, sofern die Fremdwährungsscheine US $ 5.000 / - oder den Gegenwert oder den Wechselkurs in Indien überschreiten Die Form von Geldscheinen, Banknoten oder Reiseschecks, die 10.000 USD / - oder den entsprechenden Gegenwert übersteigen, wurde den Zollbehörden zum Zeitpunkt seiner Ankunft in Indien in Form einer Währungserklärung (Currency Declaration Form, CDF) mitgeteilt.

Stellen Sie sicher, dass Sie sich vorab beim Zoll anmelden, wenn Sie mehr als 5000 USD in dem Anmeldeformular mit sich führen, das Ihnen ausgehändigt wird.

Shrilekha
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Danke .. 5.000 USD Bargeld zu haben ist ein Problem, das ich gerne hätte :) aber es wird eine Weile nicht passieren ... Immer noch gut zu wissen, dass es so ein Limit gibt
user87166
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Seit Sie es an einem Geldautomaten abgehoben haben, wurde der Umtausch von Ihrer Bank durchgeführt, die dazu berechtigt ist.

Die Frage ist eher, ob die Zollstellen bei der Abreise Sie um einen Nachweis bitten werden. Wenn Sie einen Ausdruck Ihres Kontoauszugs finden, auf dem die Auszahlung vermerkt ist, ist es eine gute Sache, ihn mitzunehmen, nur um sicherzugehen.

Ich würde jedoch davon ausgehen, dass 200 USD nicht der Betrag sind, der das Zollamt viele Fragen stellen lässt.

uncovery
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