Können Fluggesellschaften das Einsteigen verweigern, wenn sich mein Einreisehafen von dem Land unterscheidet, in dem das Schengen-Visum ausgestellt wurde?

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Vor ein paar Tagen habe ich eine Europatour von Indien aus gemacht. Wie von vielen angegeben (ich habe keine offiziellen Dokumente bestätigt), kann ich ein Visum aus dem Land beantragen, das entweder mein erster Einreisehafen in diesem Fall Paris oder der längste Aufenthalt in diesem Fall Italien ist.

Nun folgt, was mit mir passiert ist.

  • Mein Flug war New Delhi nach Paris über Istanbul mit Turkish Airlines
  • Ich reiste von Neu-Delhi nach Istanbul (hier kein Problem).
  • Als ich an Bord des Fluges Istanbul nach Paris war, sagten mir die Beamten der Fluggesellschaften (diejenigen, die die Bordkarte vor dem Einsteigen in den Flug überprüfen), dass ich nicht an Bord des Fluges gehen könne, da mein Visum von Italien ausgestellt wurde und ich zuerst nach Italien gehen muss . Sie verweigerten die Option für den längsten Aufenthalt des Visums.
  • Außerdem konnte KEIN Mitarbeiter des Flughafens Istanbul Englisch verstehen, so dass ich viele Probleme hatte, bevor ich Tickets nach Venedig bekam.
  • Ich habe es irgendwie geschafft, nach fast 24 Stunden Kampf am Istanbuler Flughafen (ohne Essen und Wasser) von Istanbul nach Venedig zu fliegen.

Meine Frage ist also, ob die Mitarbeiter der Fluggesellschaften in diesem Fall das Recht haben, das Einsteigen in das Flug zu verweigern.

Suraj Bhawal
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Antworten:

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Die Fluggesellschaft war falsch, das Einsteigen zu verweigern. Tatsächlich gibt es keine Option für den längsten Aufenthalt. Die Regeln geben Ihnen keine Wahl. Vielmehr gibt die Regel , dass Sie müssen Ihr Visum aus dem Land des längsten Aufenthalts erhalten , wenn es ein Land des längsten Aufenthalts ist. Der Teil "oder Land der ersten Einreise" der Regel kommt nur ins Spiel, wenn es kein offensichtliches Land mit dem längsten Aufenthalt gibt.

Da Ihre Route tatsächlich erforderlich Sie unter Regeln Schengen Visum aus Italien zu haben, war die Fluggesellschaft sicherlich falsch Einsteigen zu verweigern.

Möglicherweise möchten Sie eine weitere Frage stellen, um zu fragen, welche Rechte Sie als Passagier auf einem Flug in die EU haben.

Hier ist das Dokument, das Sie gefunden hätten, wenn Sie versucht hätten, ein Visum aus Frankreich zu beantragen:

http://www.ambafrance-in.org/-General-Presentaion-on-Schengen,1956-

Auf Seite zwei finden Sie die Antwort auf die Frage "WELCHER MITGLIEDSSTAAT IST FÜR DIE PRÜFUNG UND ENTSCHEIDUNG MEINES VISA-ANTRAGS KOMPETENT?" Ich zitiere:

Der für die Prüfung und Entscheidung eines Antrags auf ein einheitliches Visum zuständige Mitgliedstaat ist:

a) der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das alleinige Ziel der Besuche ist.

b) Umfasst der Besuch mehr als einen Bestimmungsort, den Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet in Bezug auf die Dauer oder den Zweck des Aufenthalts das Hauptziel des Besuchs (der Besuche) darstellt.

c) Kann kein Hauptziel bestimmt werden, der Mitgliedstaat, dessen Außengrenze der Antragsteller zuerst überqueren möchte, um in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen.

Beachten Sie, dass Option (c) nur gilt, "wenn kein Hauptziel bestimmt werden kann".

Phoog
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Können Sie auf offizielle Dokumente verweisen, um dies zu unterstützen? wie ich geplant habe, türkische Fluggesellschaften dafür zu verklagen.
Suraj Bhawal
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@ SurajBhawal Das ist durch Artikel 5 der EG-Verordnung 810/2009 (Visa Code)
neo
@SurajBhawal Zusätzlich zu Neos rechtlichem Hinweis habe ich meine Antwort bearbeitet, um ein Zitat aus einem Dokument zu zitieren, das auf der Website des französischen Konsulats in Indien verfügbar ist und das Sie möglicherweise konsultiert haben, wenn Sie ein Visum aus Frankreich beantragt hätten.
Phoog