Niederlande Schengen Visum - Spanien

2

Ich habe von der niederländischen Botschaft ein Schengen-Visum erhalten, das ein Jahr gültig ist. Ich bin zurück von meinem Urlaub in Holland, möchte aber in den nächsten Monaten nach Spanien gehen. Muss ich ein neues Spanien-Visum beantragen oder kann ich mit dem für ein Jahr gültigen niederländischen Schengen-Visum nach Spanien einreisen?

Nic
quelle

Antworten:

4

Im Allgemeinen sollten Sie Ihr in den Niederlanden ausgestelltes Visum bis zum Ablauf wiederverwenden. Es sind jedoch einige Faktoren zu berücksichtigen.

Erstens ist das Visum gültig? Ihre spanische Reise muss am oder vor dem Ablaufdatum des Visums von 1 Jahr enden. Das heißt, Sie dürfen sich ab diesem Datum nicht mehr im Schengen-Raum aufhalten. Da Sie das Visum bereits einmal verwendet haben, muss es auch für zwei Einreisen oder für mehrere Einreisen gültig sein. Dies wird auf dem Visumaufkleber mit der Ziffer "2" oder der Abkürzung "MULT" angegeben (bei einem Einreisevisum wird "1" angezeigt).

Zweitens, ist der Zweck Ihrer Reise nach Spanien im Rahmen des Visums zulässig? Die Antwort auf diese Frage lautet wahrscheinlich "Ja". Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie eine andere Art von Visum beantragen, mit dem eine Reise für den beabsichtigten Zweck genehmigt wird. Dies scheint nicht auf Geschäftsreisende zuzutreffen, die ein ursprünglich für eine Touristenreise ausgestelltes Visum für die mehrfache Einreise erneut verwenden oder umgekehrt, aber ich kann nichts Autorisierendes finden, um diese Frage auf die eine oder andere Weise zu beantworten.

Drittens, ist genug Zeit vergangen, seit Sie in die Niederlande gereist sind? Innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen dürfen Sie nicht länger als 90 Tage im Schengen-Raum präsent sein, einschließlich des Tages, an dem Sie ankommen, und des Tages, an dem Sie abreisen. Das bedeutet, dass Sie an einem bestimmten Tag, wenn Sie sich diesen Tag und die vorhergehenden 179 Tage ansehen und 91 oder mehr Tage zählen, an denen Sie sich im Schengen-Raum befanden, einen Verstoß begehen.

Wenn Sie sich beispielsweise zwischen dem 1. und 30. April insgesamt 30 Tage in den Niederlanden aufhalten und am oder vor dem 29. Juli wieder in den Schengen-Raum einreisen, darf Ihre zweite Reise nicht länger als 60 Tage dauern Tage, da der 61. Tag 179 Tage oder weniger nach Ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum und die Gesamtzahl der Tage, die Sie im Schengen-Raum verbracht haben, 91 Tage betragen würde. Wenn Sie jedoch am oder nach dem 30. Juli einreisen, ist dies Ihre zweite Reise könnte 90 Tage dauern.

Die 90/180-Regel wurde früher anders berechnet, daher finden Sie möglicherweise im Internet widersprüchliche Erklärungen. Hier gibt es einen offiziellen Verweildauerrechner:

http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/border-crossing/index_en.htm

Um den Rechner zu finden, suchen Sie zum jetzigen Zeitpunkt den dritten Absatz des Haupttextes und klicken Sie im ersten Satz auf den mit einem Hyperlink versehenen Text "Kurzaufenthaltsrechner". Ich kann keinen Link finden, der den Rechner direkt öffnet.

Schließlich müssen Sie immer die allgemeinen Einreisebedingungen erfüllen und den Grenzbeamten davon überzeugen, dass Sie diese erfüllen:

  • Sie müssen erklären können, warum Sie in den Schengen-Raum einreisen möchten, und die Bedingungen Ihres Aufenthalts nachweisen können. Sie müssen auch nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts und für Ihre Rückkehr verfügen;
  • Sie dürfen nicht als Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Länder des Schengen-Raums angesehen werden.
  • Sie dürfen keine Ausschreibung im Schengener Informationssystem erhalten, um die Einreise zu verweigern.

Die obige Liste stammt aus http://ec.europa.eu/immigration/do-i-need-a-visa/do-i-need-a-short-stay-visa_en#TheSchengenarea

phoog
quelle
(+1) Es gibt keine verbindlichen Informationen zur Wiederverwendung eines Geschäftsvisums für den Tourismus, da es in der Verordnung keine separate Kategorie für ein „Geschäftsvisum“ oder ein „Tourismusvisum“ gibt.
Entspannter
@ Entspannt danke. Ich stelle fest, dass ich nie etwas über Geschäftsvisa oder Touristenvisa gesagt habe, sondern eher "Geschäftsbesucher" und "Visa, die für eine Touristenreise ausgestellt wurden". Ich war besorgt über bestimmte Dinge, die ich auf dieser Website gelesen habe, in Bezug auf Menschen, die möglicherweise Probleme haben, wenn sich der Zweck ihrer Reise ändert, obwohl dies wahrscheinlich für Visa für die einmalige Einreise war. Trotzdem wäre es beruhigend, etwas zu finden, das eindeutig besagt, dass der Inhaber eines Mehrfachvisums das Visum für andere als die im Antrag angegebenen Zwecke verwenden darf.
Phoog
Es scheint sich aus der Tatsache zu ergeben, dass es für den Zweck keine Kategorien oder eine spezielle Rolle gibt (im Gegensatz zu allen anderen Anforderungen / Informationen, die während der Informationen bereitgestellt werden). Daher ist ein Visum für die einmalige Einreise aufgrund seiner Verbindung mit einer einzelnen Reise beschränkt, was bei einem Visum für die mehrfache Einreise möglicherweise nicht der Fall sein kann. Ob es der Zweck, die Reiseroute oder die Aufenthaltsdauer ist, die sich zwischen einer Reise und der nächsten geändert hat, ist nicht wirklich wichtig.
Entspannter
Darüber hinaus sollen Mehrfachvisa ausdrücklich Reisen in andere Länder abdecken, was ihre Flexibilität unterstreicht. Für ein offizielles (aber nicht rechtsverbindliches) Dokument, das dies berührt, siehe das von der Kommission veröffentlichte Handbuch , z. 20.
Entspannter
1
Ja das stimmt. Ich möchte noch eine letzte relevante Information hinzufügen, die diese Interpretation für mich sehr zwingend macht: Der Schengener Grenzkodex definiert das Verfahren für die Verweigerung der Einreise bis hin zu einigen Standardformularen. Eine Nichtübereinstimmung zwischen dem Visum und dem Zweck der Reise ist kein triftiger Grund, die Einreise in die Formulare (oder in Artikel 5 selbst) zu verweigern. Gemäß der Verordnung haben Sie entweder ein gültiges Visum oder Sie haben kein Visum.
Entspannter