Benötigen Sie diese Hilfe dringend bitte. Ich werde vom 7. Juni 2015 bis zum 19. Juni 2015 mit meiner Frau auf meinen Flitterwochen über Österreich und Deutschland nach Italien reisen.
Meine Frau erhielt am 28. Mai 2015 von der italienischen Botschaft in Neu-Delhi ihr Touristenvisum. Wir würden am 8. Juni 2015 in Europa (München) landen, unsere Abreise aus Mumbai ist jedoch am 7. Juni 2015.
Meine Frau hat ihr Visum ab dem 8. Juni 2015 erhalten. Wäre dies ein Problem bei den Mumbai Immigrations am Flughafen, da wir am 7. Juni in den Flug einsteigen und unser Visum am 8. Juni ist?
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Antworten:
Es gibt keinen Grund, warum es ein Problem sein sollte. Für Deutschland / den Schengen-Raum benötigen Sie ein Visum, das beim Überqueren des Grenzkontrollpunkts am Münchner Flughafen gültig ist, nicht vorher.
Die Fluggesellschaft prüft auch, ob Sie ein Visum haben, dies ist jedoch keine gesonderte Anforderung, sondern lediglich eine weitere Bestätigung, dass Sie die Anforderungen Ihres Ziellandes erfüllen (da eine Geldstrafe verhängt werden kann, wenn Personen ohne Visum an den Grenzpunkt gebracht werden). Da das Visum Ihrer Frau tatsächlich gültig ist, wenn sie es benötigt, sollten sie hoffentlich verstehen, dass es in Ordnung ist.
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Die ausgehende Einwanderung betrifft nicht Ihr Ziel, sondern sie befürchtet, dass Ihr Aufenthalt in ihrem Land gültig war. Und als Bürger hätten Sie dort keine Probleme. Und selbst wenn sie sich den Aspekt der Zielanforderungen ansehen würden, würden sie feststellen, dass das Visum für Ihre beabsichtigte Reise gültig ist.
Die Fluggesellschaft ist der Hauptfaktor für Ihre Reise, da sie für die Überprüfung Ihrer Erlaubnis zur Einreise in das Ziel verantwortlich ist. Da das Visum bei Ihrer Ankunft in der EU gültig ist, haben sie keinen Grund, das Einsteigen zu verweigern. Dies setzt natürlich voraus, dass Ihre Abreise innerhalb des von Ihrem Visum festgelegten Zeitraums erfolgt.
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