Ich habe ein Schengen-Visum (für fünf Jahre), das besagt, dass ich ein Familienmitglied eines EWR-Staatsangehörigen bin. Mit diesem Visum bin ich im Mai 2015 mit meinem Ehepartner (britischer Staatsbürger) ohne Probleme nach Kroatien gereist.
Jetzt möchte ich für eine Woche ohne meinen Ehepartner nach Ungarn reisen, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich dieses Mal ohne meinen Ehepartner in das Land einreisen darf.
Muss ich an der Grenze Dokumente vorlegen, da ich nicht mit meinem Ehepartner unterwegs bin?
Ich habe sowieso vor, eine Kopie meiner Heiratsurkunde und die Passkopie meines Partners mitzunehmen.
Antworten:
Vorausgesetzt, Sie haben ein Schengen-Visum ausgestellt unter Verordnung 562/2006 (Schengener Grenzkodex) oder eine seiner Änderungen und es ist nicht abgelaufen etc etc dann wären Sie berechtigt, in einen beliebigen Mitgliedstaat einzureisen, so wie es jeder andere Schengen-Visuminhaber kann.
Trotz der unterschiedlichen Bedingungen, die bei der Ausstellung für jeden Inhaber gelten, wird im Rahmen des Schengen-Systems nur eine Art von Visum ausgestellt, und es gibt nur einen Kontrollbezugspunkt (die oben genannte Verordnung und ihre verschiedenen Änderungen, zum Beispiel) Verordnung 610/2013 ).
Sie haben geschrieben, dass Ihr Schengen einen Änderungsantrag im Abschnitt "Bemerkungen" enthält, in dem Sie als Familienmitglied beschrieben werden. Dementsprechend hätte der Grenzbeamte das Recht, sich zu vergewissern, dass dies immer noch der Fall ist, und Sie müssten Beweise dafür vorlegen. Ihre Heiratsurkunde zusammen mit einem Vermerk des betreffenden EWR-Familienmitglieds, aus dem hervorgeht, dass die Beziehung weiterhin besteht, ist in Ordnung. Sie haben erwähnt, dass Sie eine Kopie der Porträtseite des Reisepasses Ihres Partners mitbringen möchten. Dies ist als zusätzliche Unterstützung in Ordnung, funktioniert jedoch nicht ohne die anderen Beweise.
Basierend auf Ihrem "Bemerkungen" Abschnitt auf Ihrem Visum, Sie könnte in der Lage sein, die EU-Warteschlange zu verwenden. Es lohnt sich auf jeden Fall zu versuchen, ob die Warteschlangen lang sind. Alles, was passieren wird, ist, dass Sie gescholten und zur Nicht-EU-Warteschlange geschickt werden.
All dies setzt voraus, dass Sie eine haben Schengen ausgestellt von einem Mitgliedstaat. Wenn es ein terminologisches Problem gibt und Sie tatsächlich 5 Jahre Zeit haben Aufenthaltserlaubniskarte (oder Familienerlaubnis), dann sind alle Wetten aus. Diese Dokumente werden nach unterschiedlichen Vorschriften ausgestellt und es gilt die Bestimmung "Begleiten oder Mitmachen". Sie haben Ihren Status in Großbritannien bei Ihrem britischen Partner nicht angegeben, daher erwähne ich dies nur für den Fall. Stellen Sie sicher, dass es sich bei Ihrem Visum tatsächlich um ein Schengen-Visum handelt, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Hinzufügen ...
Per Kommentar kann man sich auch auf die beziehen Schengen Visakodex .
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