Ich komme aus Tunesien und habe von der österreichischen Botschaft ein Schengen-Visum für 28 Tage erhalten, die „Aufenthaltsdauer“ und die Anzahl der Einreisen beträgt 1. Die Gültigkeit des Visums ist jedoch vom 02.08.2015 bis 13 /. 09/2015.
Muss ich nur 28 Tage bleiben, zum Beispiel vom 02.08.2015 bis zum 29.08.2015 oder kann ich dort bis zum 09.12.2015 bleiben?
Und wenn ich nur 28 Tage bleiben muss, kann ich dann die Aufenthaltstage auswählen, das heißt, kann ich zum Beispiel vom 08.09.2015 bis 05.09.2015 in Österreich bleiben?
Antworten:
Sie müssen beiden folgen, dh höchstens 28 Tage zwischen dem 02.08.2015 und dem 13.09.2015 bleiben. Daher können Sie mit diesem Visum auf keinen Fall länger als 28 Tage bleiben. Wenn Sie Ihre 28 Tage bis zum 13. September nicht genutzt haben, müssen Sie trotzdem abreisen.
Sie müssen auch die Anzahl der Einreisen beachten. Wenn Sie also im August einreisen und einige Tage später abreisen, können Sie dieses Visum nicht mehr verwenden und verlieren den Vorteil des Restes der maximalen Aufenthaltsdauer.
09/08/2015 bis 05/09/2015 sind in der Tat 28 Tage und innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums, also ist das in Ordnung.
Grundsätzlich sollten die Bedingungen Ihres Visums auf den Informationen basieren, die Sie mit Ihrem Antrag eingereicht haben, und es Ihnen ermöglichen, Ihre Reise wie beabsichtigt abzuschließen. Die Gültigkeit ist normalerweise etwas länger, um Ihnen Flexibilität zu geben.
quelle
Du musst beiden folgen.
Sie können den Schengen-Raum jederzeit während des 43-tägigen Gültigkeitszeitraums betreten, aber insgesamt nur 28 Tage bleiben und müssen am oder vor dem 13.09.2015 abreisen, auch wenn Sie nicht alle 28 genutzt haben Tage.
Da es sich um ein Visum für die einmalige Einreise handelt, können Sie den Schengen-Raum nicht verlassen und mit diesem Visum zurückkehren, selbst wenn Sie weniger als 28 Tage gebraucht haben.
Die ordnungsgemäße Verwendung des Visums führt jedoch zu einer guten Vorgeschichte und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in Zukunft ein Visum für die doppelte oder mehrfache Einreise mit längeren Gültigkeitszeiten erhalten.
quelle