Wenn eine Person hypothetisch die doppelte Staatsbürgerschaft und zwei Pässe mit zwei unterschiedlichen Nachnamen in diesen Pässen hatte, könnte sie in den Schengen-Raum einreisen, vor Ablauf der 90 Tage ausreisen und dann in den Raum mit dem unterschiedlichen Pass mit dem unterschiedlichen Namen zurückkehren erneuerte 90 Tage?
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Antworten:
Es kommt darauf an, was Sie mit "könnte" meinen. Es ist nicht erlaubt; Wenn Sie die einschlägigen Vorschriften, das Einreiseverweigerungsformular usw. offen lesen, gilt die Höchstdauer des genehmigten Aufenthalts eindeutig für eine Person, und ich halte es für offensichtlich, dass die Grenzschutzbeamten (und erforderlichenfalls die Gerichte) dies so auslegen würden.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch keine Schengen-weite Datenbank mit Einträgen und Ausgängen, so dass ein Grenzbeamter nicht leicht feststellen kann, dass sich die Person bereits während eines Routineinterviews / einer Datenbanksuche im Schengen-Raum befand, auch nicht mit demselben Nachnamen Sie könnten damit durchkommen. Sogar ein anderer Pass aus demselben Land könnte ausreichen.
Es gibt jedoch noch viele andere Möglichkeiten, erwischt zu werden: Wenn Sie an einem Ort bleiben / leben und die örtliche Polizei es bemerkt, wenn Sie jemand abweist usw.
Da sich diese Person ohnehin illegal aufhält, bin ich mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist zu sagen, dass sie für "erneuerte 90 Tage" kommt. Sie entziehen sich einfach der Entdeckung an der Grenze, aber da sie vom ersten Tag an illegal anwesend sind, wird der Begriff der „Höchstdauer des genehmigten Aufenthalts“ hinfällig.
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