Ich lebe zurzeit außerhalb der EU und habe kürzlich ein Studentenvisum aus Deutschland (Multi) erhalten, aber ich möchte zuerst nach Schweden reisen, um einen Freund zu besuchen, und dann nach Deutschland fliegen. Wäre das ein Problem für die Verlängerung meines Studentenvisums, wenn ich nicht zuerst als Visumaussteller nach Deutschland einreise?
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Antworten:
Mein Visum wurde von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt. Kann ich damit in andere europäische Länder reisen?
Muss ich über Deutschland ein- und ausreisen oder kann ich das woanders tun? Ja, du kannst. Inhaber von
kann sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum aufhalten. Der Schengen-Raum besteht aus folgenden Ländern:
Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, das das Hauptreiseziel ist. Das Ein- und Ausreiseland ist nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum kann somit an jedem Grenzübergang erfolgen.
http://www.auswaertiges-amt.de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/18-SchengenEinreiseD.html?nn=479790
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