Ich habe vom 20. Dezember 2015 bis zum 19. März 2015 ein Arbeitsvisum (PhD-Programm in der Schweiz). Nach meinem Verständnis muss ich während dieser Zeit meine Aufenthaltserlaubnis einholen, die es mir ermöglicht, nach meinem Visum in der Schweiz zu bleiben / zu gehen / zurückzukehren läuft ab. Ich würde sehr gerne einen Flug am 15. Dezember kaufen, 5 Tage bevor mein Visum gültig ist. Als Amerikaner kann ich als Tourist 3 Monate ohne Visum in die Schweiz reisen. Wäre es akzeptabel, am 15. als "Tourist" 5 Tage lang dorthin zu fahren, bis mein Visum ohne Rückflug gültig ist? Das Schweizer Konsulat von SF teilte mir mit, dass dies akzeptabel sein sollte, kann dies jedoch nicht garantieren.
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Antworten:
Kurz gesagt, es sollte dir gut gehen.
Das Typ-D-Visum ist kein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen. Es ist eher ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen. Genauer gesagt handelt es sich um ein "nationales" Visum, was bedeutet, dass es in erster Linie dem nationalen Recht und nicht den Schengener Abkommen unterliegt. Nationale Visa spielen jedoch eine Rolle im Schenge-System: Sie entsprechen einer Aufenthaltserlaubnis für die Berechnung der Aufenthaltsdauer nach dem Schengener Grenzkodex .
(Wenn meine Berechnung korrekt ist, ist Ihr Visum 91 Tage gültig. Ich frage mich, ob sie tatsächlich das Enddatum berechnet haben oder ob sie am Tag des Monats abgereist sind, sodass das Visum für 90 Tage gültig gewesen wäre Nicht-Schaltjahr.)
In jedem Fall wird die Anwesenheit im Rahmen eines nationalen Visums ausdrücklich von der Berechnung der Aufenthaltsdauer nach der 90/180-Regel ausgeschlossen. Der eigentliche Wortlaut im Schengener Grenzkodex lautet
(Betonung hinzugefügt)
Dies scheint darauf hinzudeuten, dass Sie am 15. als visumfreier Reisender in der Schweiz oder anderswo im Schengen-Raum ankommen können und unter diesen Bedingungen noch 5 Tage bleiben können. Ihre "Aufenthaltsdauer, die unter einem ... Langzeitvisum genehmigt wurde" beginnt, wenn die Gültigkeitsdauer des Visums am 20. beginnt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die 90/180-Regel nicht mehr.
(Dies setzt natürlich voraus, dass Sie im Zeitraum von 179 Tagen vom 19. Juni 2015 bis 14. Dezember 2015 nicht mehr als 85 Tage im Schengen-Raum geblieben sind.)
Wie Relaxed in einem Kommentar festhält, ist es nicht unbedingt erforderlich, ein Ticket für die Weiterreise zu haben. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie nicht länger als erlaubt bleiben. Ihr Visum für Langzeitaufenthalte ist ein Beweis dafür.
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