Ich bin in Großbritannien und plane, ein Schengen-Visum über die französische Botschaft zu beantragen. In den Antragsunterlagen für das Visum heißt es, dass Sie Folgendes einreichen müssen:
Der Nachweis der Hotelreservierung wird von den tatsächlichen Hotels während der gesamten Reiseroute verlangt und enthält die vollständigen Kontaktdaten des Hotels, den Zahlungsnachweis und den Namen des Antragstellers
Ich plane jedoch, die Hotelbuchung über booking.com vorzunehmen, da dies bequem ist und bessere Angebote bietet. Wird das für die Einreichung eines Visums akzeptabel sein? Ist es in Ordnung, die Bestätigung von booking.com einzureichen, solange mein Name und die vollständigen Hoteldetails (Name, Ort ..) angegeben sind?
Antworten:
Es sollte reichen. Ihre Bestätigung von der Online-Buchungsseite würde alle erforderlichen Angaben enthalten: Es wird darauf hingewiesen, dass das Hotel die Reservierung bestätigt hat, es werden die erforderlichen Informationen über das Hotel aufgeführt und es wird auch eine Quittung mit einem Zahlungsnachweis beigefügt. Es wird auch Ihren Namen auf der Reservierung und auf der Quittung enthalten.
Die Idee ist zu verhindern, dass Leute kommen und sagen "Ich habe das Hotel angerufen und die Reservierung vorgenommen". Das Anzeigen einer bezahlten Reservierung von einer bekannten Website würde den Trick tun. Insbesondere, wenn die Stornierungsbedingungen restriktiv sind (z. B. keine Rückerstattung).
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Eine Online-Buchungsbestätigung (normalerweise nach Bestätigung Ihrer Transaktion mit booking.com an Ihre E-Mail-Adresse gesendet) reicht aus. Ich habe das letztes Jahr gemacht. Senden Sie einfach die Adresse und die Kontaktnummer des Hotels.
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