Kann ich in mein Heimatland zurückkehren und mit einer Aufenthaltserlaubnis und einem Einreisevisum wieder zurückkehren?

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Ich bin Inder und jetzt in Ungarn. Das in meinem Pass abgestempelte Visum ist als einmalige Einreise gekennzeichnet, aber ich habe eine Aufenthaltserlaubnis, die 1 Jahr gültig ist. Kann ich nach Indien zurückkehren und mit demselben Visum wiederkommen?

Nameer Nazeer
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Antworten:

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Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, benötigen also kein Visum.

(Wie von Relaxed festgestellt, ist Ihr Visum für die einmalige Einreise nicht mehr gültig, da es nur für eine einmalige Einreise gültig ist und Sie diese einmalige Einreise bereits verwendet haben.)

Aus dem Schengener Grenzkodex ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02006R0562-20131126 ):

Artikel 5

  1. Für beabsichtigte Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten mit einer Dauer von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen, bei denen der Zeitraum von 180 Tagen vor jedem Aufenthaltstag berücksichtigt wird, gelten die Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige folgende:

(ein) [...]

b) Sie besitzen ein gültiges Visum, falls dies gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 erforderlich ist, in der die Drittländer aufgeführt sind, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz von Visa sein müssen, und diejenigen, deren Staatsangehörige sind von dieser Anforderung ausgenommen, es sei denn, sie verfügen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum für einen längeren Aufenthalt;

(Betonung hinzugefügt)

Die letzte kursiv gedruckte Klausel bedeutet, dass Sie kein Visum benötigen, solange Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig bleibt.

(Absatz (a), der weggelassen wurde, betrifft die Anforderungen für einen Reisepass oder ein ähnliches Reisedokument.)

Ähnlich,

Artikel 7

[...]

  1. Bei der Ein- und Ausreise werden Drittstaatsangehörige einer gründlichen Kontrolle unterzogen.

(a) Eine gründliche Einreisekontrolle umfasst die Überprüfung der in Artikel 5 Absatz 1 festgelegten Einreisebedingungen und gegebenenfalls der Dokumente, die den Aufenthalt und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit genehmigen. Dies beinhaltet eine detaillierte Prüfung unter folgenden Gesichtspunkten:

(i) Überprüfung, ob der Drittstaatsangehörige im Besitz eines Dokuments ist, das für das Überschreiten der Grenze gültig ist und das nicht abgelaufen ist, und dass dem Dokument gegebenenfalls das erforderliche Visum oder die erforderliche Aufenthaltserlaubnis beigefügt ist ;

(Betonung hinzugefügt)

Beachten Sie das Wort "oder" in der letzten Klausel, was die Schlussfolgerung stützt, dass eine Aufenthaltserlaubnis einen Drittstaatsangehörigen allein berechtigt, in das Schengen-Gebiet einzureisen, ohne ein Visum zu besitzen.

(Abschnitt 1, weggelassen, betrifft allgemein die Ein- und Ausreisekontrollen; Abschnitt 2 betrifft die "Mindestkontrolle", die bei Personen durchgeführt wird, die das Recht auf Freizügigkeit genießen.)

Phoog
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(+1) Ebenfalls relevant ist Artikel 2, in dem definiert wird, was unter "Aufenthaltserlaubnis" zu verstehen ist. Es sollte die meisten derzeit von Schengen-Ländern ausgestellten Aufenthaltsdokumente abdecken, einige Ausnahmen sind jedoch möglich.
Entspannt am
@ Entspannt guter Punkt, danke. Ich habe beschlossen, die Definition der "Aufenthaltserlaubnis" nicht zu behandeln, da die Antwort bereits länger war, als ich es gerne hätte, und es in diesem Fall weniger wichtig zu sein schien.
Phoog
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Die wörtliche Antwort auf Ihre Frage lautet "Nein". Sie können nicht mit demselben Visum zurückkommen , das bedeutet im Grunde genommen "einmalige Einreise". Wenn Sie damit den Schengen-Raum betreten haben, ist er nach dem Verlassen nicht mehr gültig.

Tatsächlich sollten Sie jedoch mit einer regulären Aufenthaltserlaubnis einreisen können, solange diese noch gültig ist. Sie könnten sogar einen neuen Pass bekommen (dh ohne das alte Visum) und das wäre immer noch wahr. Dafür brauchen Sie kein Visum.

Entspannt
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Der Sinn eines solchen Visums bei der einmaligen Einreise besteht normalerweise darin, dass Sie einreisen können, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Solange es gültig bleibt, verwenden Sie die Aufenthaltserlaubnis anstelle eines Visums in Situationen wie dem Einchecken der Fluggesellschaft, der Einwanderungskontrolle usw. (und stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit einplanen, um die Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zeitpunkt zu verlängern. Möglicherweise möchten Sie dies nicht mit einem abgelaufenen sein.)
Michael Hampton
@Relaxed und Michael: Haben Sie diese positiven Informationen für den konkreten Fall des Schengen-Raums oder eine Meinung? Ich weiß, dass diese Antwort im Fall von Kanada falsch ist.
Martin Argerami
@MartinArgerami meinst du, dass Personen mit kanadischer Aufenthaltserlaubnis auch ein Visum benötigen, um nach Kanada einzureisen? Ich finde das schwer zu glauben. Auf jeden Fall ist diese Antwort für Schengen richtig. Ich werde in Kürze eine weitere Antwort mit Zitaten veröffentlichen.
Phoog
@Martin, Sie können mit einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltserlaubnis in jeden Schengen-Mitgliedstaat einreisen, sofern Sie auch einen Reisepass besitzen und weniger als 90 Tage bleiben. Lesen Sie den letzten Satz hier .
Predi
@MartinArgerami Das sind positive Informationen für den konkreten Fall des Schengen-Raums. Dies gilt für alle Länder in der Region, jedoch nicht unbedingt für jedes Aufenthaltsdokument (daher die etwas geschützte Sprache und das Wort "normal"), da es für bestimmte Kategorien von Einwohnern wie Asylbewerbern Einschränkungen geben kann. Ich weiß nicht viel über Kanada, aber ich weiß, dass US-Visa in mehrfacher Hinsicht ganz anders funktionieren als Schengen-Visa, daher würde ich nicht versuchen, von einem Land / einer Gerichtsbarkeit zum nächsten zu verallgemeinern.
Entspannt am