Meine Frau und ich sind indische Staatsbürger, die mit Aufenthaltsgenehmigung in Großbritannien leben. Wir planen, zusammen im Juni in die Niederlande zu reisen (Dauer zehn Tage) und bei der niederländischen Botschaft ein Visum zu beantragen. Vorher möchte meine Frau (abhängig) für drei Tage nach Dänemark reisen.
Kann sie zusammen mit mir ein Visum bei der niederländischen Botschaft beantragen, da sie abhängig ist, und mit demselben Visum wie ein erster Einreisehafen allein nach Dänemark reisen?
Ich werde als Sponsorin ihrer Reisen nach Dänemark und in die Niederlande auftreten.
Wird es ein Problem mit dem Visumantrag geben, da ich sie nicht nach Dänemark begleite?
Antworten:
Für eine Schengen-Reiseroute, die mehr als ein Land abdeckt, gilt die Regel, dass sich der Reisende an das Konsulat des Landes wenden muss, in dem sich die Schengen-Reiseroute befindet Hauptziel der Reiseroute, wenn es möglich ist, ein Hauptziel zu bestimmen. Diese Regel ist in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr Schengen Visakodex .
Im Fall Ihrer Frau sind die Niederlande ihr Hauptreiseziel, deshalb sollte sie sich dort bewerben.
Der Visumantrag Ihrer Frau unterliegt natürlich allen normalen Voraussetzungen, um nachzuweisen, dass sie für die Reise bezahlen kann, einschließlich der Reiseversicherung, und dass sie beabsichtigt, den Schengen-Raum zum Abschluss ihrer Reise zu verlassen. Die Tatsache, dass Sie sie nicht nach Norwegen begleiten, dürfte diesbezüglich keine Fragen aufwerfen.
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