Nicht-EU-Ehepartner eines EU-Bürgers - ist ein Besuch in der EU ohne Visum möglich?

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Ich habe einen Verwandten, der einen EU-Pass hat. Sie sind vor vielen Jahren aus der EU ausgewandert und haben (in Australien) einen australischen Staatsbürger geheiratet. Sie planen, später in diesem Jahr durch die EU / Europa zu reisen (nur ein regulärer Urlaub, nicht arbeiten oder so)

Ich weiß, dass der EU-Verwandte kein Problem damit haben wird, in die EU einzureisen (da er EU-Bürger ist), und dass es für einen australischen Staatsbürger (wahrscheinlich) sehr einfach sein wird, für viele Länder ein Touristenvisum zu erhalten.

Aber ich habe eine vage Vorstellung davon, dass der Ehegatte eines EU-Bürgers (legal) so lange in der EU leben und arbeiten darf, wie er will, oder? Theoretisch könnte dem Ehepartner also niemals ein Visum verweigert werden oder er müsste dafür bezahlen, oder?

Wie würde der Nicht-EU-Ehegatte als „Ehegatte eines EU-Bürgers“ und nicht als „Generaltourist“ in die EU einreisen? Ist das möglich? Ist das von Vorteil?

Rory
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Antworten:

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Die offizielle Quelle der Wahrheit (tm):

http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/worker-pensioner/non-eu-family-members/spouses-children-parents_en.htm

Insbesondere: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_en.htm

Ihr registrierter Partner und Ihre Großfamilie - Geschwister, Cousins, Tanten, Onkel usw. - können die Behörden in einem EU-Land bitten, sie offiziell als Familienmitglieder eines EU-Staatsangehörigen anzuerkennen. Wenn sie eine Anerkennung erhalten, benötigen sie kein Visum für die Einreise in dieses Land - sie werden genauso behandelt wie Ihr Ehepartner, Ihre Eltern und Ihre Kinder.

EU-Länder müssen registrierte Partner und Großfamilien nicht als Ihre Familienmitglieder anerkennen, aber sie müssen zumindest den Antrag berücksichtigen.

Um Probleme zu vermeiden, wenden Sie sich rechtzeitig an das Konsulat oder die Botschaft des Landes, in das Sie reisen, um herauszufinden, welche Dokumente Ihr Nicht-EU-Familienmitglied an der Grenze vorlegen muss. Dies wird dazu beitragen, unangenehme Situationen zu vermeiden, in denen Familienangehörigen außerhalb der EU die Einreise verweigert wird, weil sie nicht über die erforderlichen Dokumente verfügen.

Beachten Sie, dass einige Länder das EU-Recht möglicherweise nicht korrekt anwenden und Ihren Nicht-EU-Familienmitgliedern möglicherweise einige ihrer Rechte verweigert werden, wie hier beschrieben.

Mit anderen Worten, wenn Ihre Frau als Ehegatte eines EU-Bürgers anerkannt ist und Sie in der EU wohnhaft sind, kann sie tatsächlich ohne Visum einreisen. Wenn Sie nicht in der EU wohnhaft sind, benötigt sie ein EU-Visum (Schengen-Visum, wenn Sie Schengen-Staatsbürger sind). Dieses Visum muss jedoch (gesetzlich) kostenlos sein und im Wesentlichen automatisch erteilt werden. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie es sind sind verheiratet.

Aber Sie wären gut beraten, dies im Voraus zu klären, und für einen kurzen Touristenaufenthalt von weniger als 60 Tagen sehe ich keinen großen Vorteil gegenüber dem automatischen Visum bei der Ankunft, das Australier sowieso bekommen .

Lammhaanxy
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"EU-Visum" korrigiert. Nach meiner Lektüre müssen jedoch alle EU-Staaten - nicht nur die Schengen-Staaten - Familienmitgliedern von EU-Bürgern kostenlose Visa gewähren.
Lambshaanxy
Zu Ihrer Information: Ich habe meine Kommentare entfernt (zu viele persönliche Daten).
Szabolcs
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Wie in der Antwort von Nigel Roberts erwähnt, gelten diese Regeln nicht für EU-Bürger, die ihr eigenes Land von einem Wohnsitz außerhalb der EU aus besuchen. In diesen Fällen gilt die nationale Gesetzgebung des Landes.
Phoog
Es ist erwähnenswert, dass Fluggesellschaften Ihnen nicht erlauben, ohne gültiges Visum einzusteigen. Ich habe zuvor die Rechtsabteilung von Easyjet per E-Mail benachrichtigt und sie haben sich geweigert, diese Interpretation anzuerkennen.
Ashley
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Nach früheren Antworten sind die bisher gegebenen Informationen etwas vage und können daher irreführend sein.

Der EU-Ehegatte hat ein sehr starkes Recht, mit seinem Ehegatten und seinen Kindern innerhalb der gesamten EU frei zu reisen (Schengen spielt dafür keine Rolle) .

Zu diesen Rechten gehört das Recht des Drittstaatsangehörigen, auf unbestimmte Zeit zu leben und in dem betreffenden Mitgliedstaat zu arbeiten.

Diese Rechte waren früher in verschiedenen Gesetzen enthalten, aber vor einigen Jahren wurden sie konsolidiert. Sie finden sich in der Richtlinie 2004/38 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0038:en:NOT

Dies muss in jedem EU-Mitgliedstaat gleichwertig umgesetzt werden (die Regierung wird vor Gericht gestellt, wenn dies nicht der Fall ist).

Wenn der EU-Ehegatte also in ein EU-Land außer in das Land seiner eigenen Staatsangehörigkeit geht (aber es gibt sogar eine Ausnahme von dieser Ausnahme) und Vertragsrechte ausübt (dh Tourismus, Arbeitssuche, Arbeitsaufnahme, dort leben) wirtschaftlich autark sein), dann hat der Ehegatte oder Lebenspartner außerhalb der EU ein RECHT auf Einreise.

Visa werden nicht benötigt, sobald dem Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltskarte ausgestellt wurde. Überprüfen Sie jedoch die Botschaft des Zielstaats auf hilfreiche Verfahren vor dem Abflug, da das Personal der Fluggesellschaft das Gesetz nicht oft kennt und sich dies ändert, wenn die Mitgliedstaaten ihre Karte überarbeiten Verfahren.

Wenn für die Einreise ein Visum erforderlich ist, muss es schnell ausgestellt werden und MUSS nach EU-Recht KOSTENLOS sein.

Das britische Verfahren hierfür wird als EWR-Familienerlaubnis bezeichnet (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/European_Economic_Area_Family_Permit ). Es ist kostenlos, aber meiner Ansicht nach stellen Teile davon einen unverhältnismäßigen Verstoß gegen die Anforderungen der Richtlinie dar, und ich gehe davon aus, dass jemand es in den nächsten Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten wird.

Nigel Roberts
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+1 dafür vor allem die britische Seite. Ich habe von Freunden mit einem EU-Ehepartner gehört, denen mitgeteilt wurde, dass sie MIT dem Ehepartner einreisen sollen, und nicht nur einen Nachweis des Ehepartners haben, selbst nachdem sie eine Erlaubnis erhalten haben.
Mark Mayo
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Mark Mayo ist richtig. Das Recht auf Freizügigkeit liegt beim Ehegatten der EU, nicht beim Staatsangehörigen eines Drittstaats. Wenn der EU-Ehegatte nicht in Großbritannien ansässig ist, benötigt der Drittstaatsangehörige ein normales Visum (das jedoch schnell und kostenlos erteilt werden sollte). Wenn der EU-Ehegatte jedoch seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat, muss es dem Nicht-EU-Ehegatten gestattet sein, ohne Formalität allein in das Vereinigte Königreich einzureisen und dieses zu verlassen. (Ihre Aufenthaltskarte gilt auch als Visum für alle EU-Staaten).
Nigel Roberts
@NigelRoberts wie definierst du "schnell". Meine Frau kommt aus den Philippinen (ich komme aus Spanien) und es hat 5 Monate gedauert, bis ich die EEA2-Familienerlaubnis in Großbritannien erhalten habe. Ich habe einen mexikanischen Freund, der mit einer in Großbritannien lebenden Spanierin verheiratet ist, und es dauerte auch 5 Monate, bis er den Pass mit der Erlaubnis der EEA2-Familie zurückbekam.
SERPRO
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Die Verarbeitungszeiten von @SERPRO scheinen sich in den letzten ein oder zwei Jahren verbessert zu haben.
Phoog
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Solange die Ehe gültig ist, erhält Ihr eu-Ehepartner kostenlos und in 15 Tagen ein Schengen-Visum.

Wenn Sie sich das Schengen-Visumantragsformular ansehen, werden Sie feststellen, dass einige Abschnitte mit einem Stern ("*") gekennzeichnet sind. Dies bedeutet, dass eu-Familienmitglieder nicht die Abschnitte ausfüllen müssen, die Finanzen und Ihre Jobdetails enthalten.

Und keine Krankenversicherung oder sonst etwas benötigt.

Sie müssen nur beweisen, dass die Person mit dem EU-Bürger verwandt ist.

Auf der offiziellen Website der Europäischen Union finden Sie eine detaillierte Beschreibung der EU-Reisen von Nicht-EU-Familienmitgliedern .

Abbasi
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Es sieht so aus, als hätten Sie dies von irgendwoher kopiert und eingefügt. Könnten Sie es vielleicht bereinigen und zumindest angeben, woher Sie es kopiert haben?
Mark Mayo
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Die Situation des Ehepartners der nationalen EU-Visa hängt von einigen Faktoren ab. In der Regel wird jedoch davon ausgegangen, dass Sie ein Visum benötigen, wenn auch nur, um zu beweisen, dass Sie ein legitimes Paar sind.

Erstens, wenn Ihre Ehe in Ihrer Botschaft registriert und vom nationalen EU-Heimatland vollständig validiert wurde, gelten alle Bestimmungen der EU-Verträge UND der nationalen Gesetzgebung. Wenn Sie die Ehe nicht mit dem EU-Heimatland registriert haben, ist dies ein Chaos.

Angenommen, Sie haben die Ehe angemeldet und der EU-Bürger stammt aus einem Schemgen-Land

Der Ehegatte kann im Voraus von Ihrem Wohnsitzland (ja, es kann sich um ein Drittland handeln) ein "Schengen-Kurzaufenthaltsvisum" beantragen. Dies ist ein KOSTENLOSES Visum, mit dem Sie so oft Sie möchten in den Schengen-Raum einreisen können. Dieses Visum ist normalerweise NUR bei Ihrem Konsulat erhältlich (nicht bei den privaten Agenturen, die vom Konsulat für die Bearbeitung der üblichen Visa verwendet werden).

Das Visum ist ein oder zwei Jahre gültig (abhängig vom Visa-Beauftragten) und ermöglicht es Ihnen, alle sechs Monate der Gültigkeitsdauer des Visums 90 Tage zu bleiben. Nein, Sie können in den ersten sechs Monaten nicht 180 Tage bleiben und dann ein Jahr lang nicht zurückkehren. Es sind maximal 3 Monate pro Zeitraum von sechs Monaten.

Dieses Visum ist nur ein Reisevisum, es gibt dem Ehepartner KEIN Aufenthalts- oder Arbeitsrecht.

Ich bin Französin, meine Frau ist Chinesin und sie hat das Visum, das wir schon ohne Probleme benutzt haben.

Guillaume
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Diese Antwort ist falsch, aber da das Poster in den vier Jahren seit der Veröffentlichung nicht zurückgekehrt ist, werde ich nicht ins Detail gehen. Es genügt zu sagen, dass der Nicht-EU-Ehegatte bei Reisen mit dem EU-Ehegatten uneingeschränkte Freizügigkeitsrechte hat, einschließlich des Rechts, eine Beschäftigung aufzunehmen und länger als 90 Tage zu bleiben.
Phoog
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Um die anderen (guten) Antworten zu ergänzen, besteht der einzige rechtlich akzeptable Grund, ein Visum zu verweigern oder die Einreise an jemanden zu verweigern, der als Ehegatte eines EU-Bürgers anerkannt ist, darin, dass er eine „echte, gegenwärtige und hinreichend ernsthafte Bedrohung“ für die „öffentliche Ordnung“ darstellt. öffentliche Sicherheit oder öffentliche Gesundheit “. Es ist also nicht nie, aber es wäre äußerst selten (ein häufigeres Ereignis wäre die Verweigerung der Erteilung des Visums, da die Person nicht nachgewiesen hat, dass sie tatsächlich zur Zufriedenheit des Konsulats der Ehegatte eines EU-Bürgers ist, sondern aus Sicht des Konsulats , was nicht bedeutet, dem Ehepartner eines EU-Bürgers ein Visum zu verweigern).

Beachten Sie auch, dass Sie in vielen Fällen nicht als Ehegatte eines EU-Bürgers eintreten müssen, sondern Ihre Rechte als solche nachträglich anerkennen würden. Zum Beispiel ist es absolut legitim und üblich, mit einem US-Pass nach Deutschland einzureisen und eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte eines EU-Bürgers aus dem Inland zu erhalten.

Entspannt
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