Ich habe ein gültiges 2-Jahres-Geschäftsvisum, das im Juli 2014 ausgestellt wurde. Ich habe im Juni 2015 den Job gewechselt und jetzt möchte mein aktueller Arbeitgeber, dass ich für eine Geschäftsreise nach Großbritannien reise. Mein Visum ist bis Juli 2016 gültig. Kann ich mit diesem Visum reisen? Muss ich etwas tun, um den Wechsel des Arbeitgebers widerzuspiegeln? Meiner Meinung nach bezieht sich die Organisation nicht auf ein Geschäftsvisum.
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Antworten:
Sie sollten nicht versuchen, mit Ihrem aktuellen Visum nach Großbritannien einzureisen, sondern sich erneut mit einem Antrag bewerben, der Ihre veränderten Umstände (dh den Wechsel des Arbeitgebers) widerspiegelt .
Quelle: Kommentar des erfahrenen Benutzers @GayotFow zu Ihrem Q:
Das fasst es im Grunde gut zusammen. Wenn Sie mehr wissen möchten, handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Umstände im Sinne von Paragraph 321 (ii).
zusätzlich zu Paragraph 320 (7A) Falsche Darstellung, falsche Dokumente und / oder Nichtoffenlegung wesentlicher Tatsachen :
Ihre Ablehnungserklärung könnte hier in der Anleitung zu Paragraph 320 (7A) hier auf Seite 12 ungefähr so aussehen :
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