Ich habe vom 21. Juli 2015 bis zum 20. Juli 2016 ein von Belgien ausgestelltes gebrauchtes Schengen-Visum . Ich habe kürzlich ein Schengen-Visum aus Deutschland beantragt und vom 19. Juli 2016 bis zum 18. Juli 2017 ein Visum erhalten . Wie Sie sehen können, gibt es eine Überschneidung vom 19. und 20. Juni. Würde dies auf Reisen zu Problemen führen? Die Agenten von VFS versicherten mir, dass dies kein Problem sei, aber kann jemand dies bitte bestätigen?
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Antworten:
Wie @HenningMakholm erwähnt, ist die Überzeugung, dass es illegal oder unmöglich ist , zwei überlappende Visa zu haben, irreführend. Der Visa Code (EU-Hauptgesetz über den Schengen-Raum) erwähnt nichts über sich überschneidende Visa. Das Handbuch zur Bearbeitung von Visumanträgen enthält jedoch folgende Empfehlung:
Beachten Sie, dass die Regel für das Konsulat gilt , nicht für den Antragsteller . Daher können Sie nicht für den Fehler des Konsulats bei der korrekten Ausstellung des Visums verantwortlich gemacht werden. Da das vorherige Visum bereits abgelaufen ist, sollten Sie an der Grenze keine Probleme haben.
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