Sie haben ein sechsmonatiges Standardvisum für Besucher, das im Januar 2017 abläuft. In der Antragsphase haben Sie ihnen mitgeteilt, dass Sie im August für zwei Wochen zu Besuch sein möchten, und dass Sie es auf drei Wochen im August ändern möchten.
Das ist gut. Dies führt nicht zu einem Overstay, da Sie sich innerhalb des Start- und Enddatums des Visums befinden.
Die einzige Überlegung ist, dass Sie während der Antragsphase eine Vereinbarung unterzeichnet haben, in der Sie zugestimmt haben, sie über wesentliche Änderungen zu informieren. Wenn alle anderen Dinge gleich sind, wird die Meldeschwelle von einem zweiwöchigen bis zu einem dreiwöchigen Besuch in der Hochsaison nicht erreicht. Mit anderen Worten, Sie können loslegen.
Wenn Sie ankommen, haben Sie immer noch ein Landungsinterview. Bringen Sie daher ein Rückflugticket und Ihre Unterkunftsunterlagen mit.