Situation: Ich bin ein Deutscher in Großbritannien. Ich werde nächste Woche von London nach Zagreb reisen und in einem Haus eines Freundes wohnen.
Das britische Foreign & Commonwealth Office sagt :
Sofern Sie nicht in einem Hotel oder einer offiziellen Touristenunterkunft (Herbergen, Campingplätzen oder registrierten Privatunterkünften) übernachten, müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft bei der örtlichen Polizei oder dem örtlichen Touristenzentrum anmelden (in Zagreb sollten Sie sich bei der Polizeistation unter anmelden) Petrinjska 30. Für andere Orte in Kroatien sollten Sie sich bei der nächstgelegenen Hauptpolizei anmelden.
Die Nichtregistrierung kann zu einer Geldstrafe oder einer möglichen Abschiebung aus Kroatien führen (was eine Einschränkung Ihrer Fähigkeit zur Rückkehr nach Kroatien für einen bestimmten Zeitraum beinhalten kann).
Mein kroatischer Freund sagt jedoch, dass er noch nie davon gehört hat und die kroatische Botschaft scheint es auch nicht zu erwähnen.
Wie ist die Situation hier? Muss ich oder muss ich nicht zur örtlichen Polizeistation watscheln und mich registrieren lassen (was wahrscheinlich einige Wartezeiten und das Überwinden von Sprachbarrieren mit sich bringt)? Ich denke, ich kann nur am Immigrationsschalter nachfragen, aber es wäre schön, vorher eine definitive Antwort zu haben. Ich möchte lieber nicht bestraft oder rausgeschmissen und vom Wiedereintritt ausgeschlossen werden.
Antworten:
Ja, Ausländer müssen sich bei der Polizei registrieren lassen, es sei denn, dies wird von der Unterkunft durchgeführt, in der Sie sich aufhalten.
Dies ist im kroatischen Ausländergesetz , §§ 147 Abs. 1 und 147 Abs. 5 geregelt :
Članak 147.
(1) Stranac na kratkotrajnom boravku dužan je sam prijaviti svoj smještaj u roku od 2 dana od ulaska u Republiku Hrvatsku, odnosno od promjene smještaja.
(5) Prijava se podnosi policijskoj upravi, odnosno policijskoj postaji nadležnoj prema mjestu smještaja stranca, a može se izvršiti iu elektroničkom obliku, putem interneta na propisani način.
Dies übersetzt grob als:
(1) Ausländer, die sich kurzfristig aufhalten, müssen ihre Unterkunft innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise in die Republik Kroatien oder nach einem Umzug anmelden.
(5) Der Antrag muss bei der Polizei oder einem zugelassenen Beherbergungsbetrieb eingereicht werden und kann ordnungsgemäß elektronisch über das Internet erfolgen.
Die Option zur Online-Registrierung wurde wahrscheinlich in die letzte Ausgabe des Gesetzes aufgenommen, die ab dem 1. Januar 2012 gültig ist, und ich kann keine praktische Umsetzung dieser Option finden. Wenn Sie möchten , um Zeit zu sparen , wenn die Polizeistation in Zagreb besuchen, können Sie das Anmeldeformular finden Sie hier und im Voraus ausfüllen.
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Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/KroatienSicherheit_node.html#doc358506bodyText4
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