Ich bin minderjährig, 14 Jahre alt und habe ein begleitetes Visum für Großbritannien beantragt, das besagt, dass ich mit meinem Onkel begleitet werde. In meinem Visum steht auch eindeutig der Name meines Onkels und dass ich nur von ihm begleitet werden darf.
Mein Onkel würde mich jetzt aufgrund plötzlicher Umstände nicht begleiten können. Kann mein Vater, der ein 10-jähriges Visum für Großbritannien hat, mich begleiten?
Antworten:
Möglicherweise wird Ihnen die Einreise verweigert, wenn Sie ein Begleitschreiben für Ihr Visum haben und ohne die Person auf der Vignette an der britischen Grenze ankommen, selbst wenn die Person, mit der Sie anreisen, ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter ist.
In den Leitlinien für Mitarbeiter des Innenministeriums heißt es teilweise:
In den Besucherregeln heißt es teilweise:
Als englischen Sprecher, scheint mir , um anzuzeigen , dass ein Einwanderungsbeamte könnte sein Ermessen Landung oder die vorübergehende Verwendung zu ermöglichen, aber Sie sollten nicht darauf verlassen. In diesem Fall wird Ihnen höchstwahrscheinlich die Einreise an der Grenze verweigert (wenn Sie die Fluggesellschaft irgendwie davon überzeugt haben, an Bord zu gehen, was ebenfalls unwahrscheinlich ist).
Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie ein neues Visum für Großbritannien beantragen. Es kann ein begleitetes Kindervisum ausgestellt werden, mit dem einer von zwei Erwachsenen Sie begleiten kann. (Bei zwei Erwachsenen erscheinen nur ihre Passnummern auf dem Visum, und sie müssen einen dieser spezifischen Pässe an der Grenze vorlegen, auch wenn sie abgelaufen sind.) Möglicherweise erhalten Sie auch ein unbegleitetes Kindervisum, und in diesem Fall Sie kann mit jedem oder allein reisen.
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Selbst wenn das Kind, das ein gültiges Begleitvisum hat, ohne den in seinem Begleitvisum genannten Erwachsenen reist, kann klar sein, dass es weiterhin nach Großbritannien zugelassen werden kann, wenn es mit einem Elternteil in diesem Fall seinem Vater reist. Bitte beachten Sie die Absätze V 4.12 und V 4.13 und ich zitiere:
V 4.13 Ein Kind, das ein Besuchsvisum besitzt, muss entweder:
(a) ein gültiges Besuchsvisum besitzen, aus dem hervorgeht, dass sie begleitet werden und mit einem Erwachsenen reisen, der auf diesem Besuchsvisum angegeben ist; oder
(b) ein Besuchsvisum besitzen, aus dem hervorgeht, dass sie unbegleitet sind;
Wenn beides nicht zutrifft, kann dem Kind die Einreise verweigert werden, es sei denn, es erfüllt die Anforderungen von
V 4.12 Wenn der Antragsteller keinen Antrag stellt oder nicht mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten in seinem Heimatland oder Land des gewöhnlichen Wohnsitzes reist, der für seine Pflege verantwortlich ist; Diese Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen bestätigen, dass sie den Vorkehrungen für die Reise des Kindes nach Großbritannien sowie für die Aufnahme und Betreuung in Großbritannien zustimmen. Auf Anfrage muss diese Zustimmung schriftlich erteilt werden.
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Der obige Rat ist falsch. Wenn es heißt, dass Sie von jemandem begleitet werden müssen, dann bedeutet es genau das. Ihnen wird entweder das Boarding oder die Einreise nach Großbritannien verweigert. V 14.3 a) ist klar und bestätigt, was auf dem Visum steht, dh muss begleitet werden. Wenn beides nicht zutrifft ... a) gilt. Sie müssen entweder von einer im Visum angegebenen Person begleitet werden oder ein neues Visum erhalten.
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