Ich habe ein Schengen-Mehrfachvisum. Letzte Woche bin ich nach Rom gereist, habe aber vergessen, ein Hotel zu reservieren. Sie fragen mich nach einem Hotel oder einem Einladungsschreiben. Ich hatte auch keine, aber ich zeigte ihm mein Bargeld, doch sie verweigerten mir die Einreise nach Rom. Dann bin ich wieder in Katar, dann frage ich beim Konsulat, dann haben sie mir gesagt, dass dein Visum annulliert wird. Jetzt möchte ich wissen, ob ich bald ein neues Schengen-Visum beantragen kann. Italien oder ein anderes Land? Meine Nationalität in indisch
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Antworten:
Soweit ich weiß, wurde Ihnen ein Schengen ausgestellt und Sie reisten nach Italien. Während Ihres Landungsinterviews wurden Sie nach dem Nachweis einer Unterkunft gefragt und konnten diesen nicht vorlegen. Stattdessen sagten Sie, Sie hätten vergessen, Reservierungen vorzunehmen. Sie wurden dann zu Ihrem ursprünglichen Abflugziel gebracht. In einer anschließenden Anfrage bei der ausstellenden Post wurden Sie darüber informiert, dass Ihr Visum storniert wurde.
Wenn ich Ihre Erzählung richtig verstehe, ist der offensichtliche Ausgangspunkt, dass Sie vergessen, Vorkehrungen für die Unterbringung zu treffen. Vergesslichkeit dieser Größenordnung ist ein Indikator, der auf mehrere Möglichkeiten hinweist:
Die Grenzbeamten brauchen keine harten Fakten, sie sind berechtigt, auf Anzeigen zu reagieren, und daher wurden Sie entfernt. Als Teil des Prozesses gaben sie Ihnen einige Unterlagen mit Ihrer Referenznummer und einer Zusammenfassung der Gründe für Ihre Entfernung. Warte einen Moment, du wirst es später brauchen.
Deine Fragen...
Die Bedingungen für Ihren Umzug, falls vorhanden, werden in Ihren Unterlagen aufgeführt. Insgesamt gibt es jedoch keine vorgeschriebene Widerrufsfrist nach einem Schengen-Umzug. Mein persönlicher Standpunkt ist, dass Sie nicht gegen die Vorschriften verstoßen haben und dies daher kein schwerwiegender Vorfall war, der ein Verbot rechtfertigt. Auf der anderen Seite haben diese Dinge einen großen Einfluss darauf, ob nachfolgende Anwendungen erfolgreich sein werden. Es ist wahrscheinlich, dass die Schengen-Beamten Ihnen für eine Weile nicht vertrauen, was eine ungünstige Einschätzung Ihrer Eignung hervorruft, aber nichts, worüber Sie geschrieben haben, hindert Sie daran, sich erneut zu bewerben. Überprüfen Sie Ihre Unterlagen.
Die Verfahren, die festlegen, welches Konsulat für die Einreichung eines Antrags geeignet ist, haben sich nicht geändert. Sie können sich für jedes Land bewerben, in dem Ihre Agenda den Regeln entspricht (erstes Land, meistens usw.). Dies schließt Italien ein. Beachten Sie, dass dort Computersysteme vorhanden sind, mit denen Umzüge erfasst und Visa-Einkäufe aufgedeckt werden können.
Wenn Sie Ihre Unterlagen verloren haben (oder sich nicht erinnern können, sie erhalten zu haben) oder viele Fragen zu Ihrer Eignung haben, sollten Sie eine Konsultation mit einem Anwalt vereinbaren , der auf Schengen-Umzüge spezialisiert ist .
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