Ich bin als Tourist in den Schengen-Raum eingereist. Muss ich wieder in den Schengen-Raum einreisen, um mein Working Holiday-Visum zu aktivieren? [geschlossen]

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Ich komme aus Neuseeland und besitze einen neuseeländischen Pass. Ich habe ein Working-Holiday-Visum für Deutschland, das am 16.10.16 bis zum 15.10.17 beginnt.

Ich plane mit einem 90-tägigen Touristenvisum am 19.8.16 nach Deutschland einzureisen. Ich habe Flüge für den 14.10.16 nach London gebucht und kehre am 16.10.16 nach Deutschland zurück, um an meinem einjährigen Working-Holiday-Visum teilzunehmen.

Ist dies möglich und muss ich den Schengen-Raum für einen bestimmten Zeitraum verlassen, um mein Arbeitsvisum erneut zu beantragen?

Dillon Sweeney
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Der Teil über das Verlassen der Zone und die Rückkehr zur Aktivierung Ihres WH-Visums ist in Ordnung. Wenn Sie im August zum ersten Mal anreisen und gemäß der Regel 90/180 als Kurzaufenthaltsbesucher einreisen möchten, fragen Sie sich, ob diese Sie als Besucher zulassen, wenn Sie ein Visum der Kategorie "D" haben.
Gayot Fow
Ich kenne andere Situationen, in denen der Status eines Visums geändert wurde, als Grenzüberschreitungen nicht erforderlich waren, um das neue Visum zu "aktivieren". Weiß jemand sicher? Vielleicht können die Leute von Expatriates SE helfen.
om
Sie müssen den Schengen-Raum nicht verlassen, daher habe ich Ihre Frage aktualisiert. Auch das würde auf unserer Schwester-Expats.SE-Website besser funktionieren.
JonathanReez