Ich bin ein Nicht-EU-Bürger und ein Doktorand in der Tschechischen Republik. Als ich mein Visum vom Typ D hatte, heißt es gültig für CZ und nicht für Schengen-Staaten .
Vor diesem Hintergrund kann ich verstehen, dass ich nur aus der Tschechischen Republik in die EU einreisen kann. Kann ich jedoch mit meinem Studentenvisum durch Schengen-Staaten reisen? Ich weiß, dass es bei einem Besuch in einem EU-Land keine Passkontrolle gibt, aber wenn die Polizei dieses Landes einen Ausweis benötigt:
- Ist mein Studentenausweis in Ordnung? Oder sollte ich meinen Reisepass vorzeigen?
- Kann das Visum im Pass Probleme bereiten, wenn ich das Land illegal besucht habe?
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Antworten:
Mit einem Visum des Typs D können Sie wie mit einer Aufenthaltserlaubnis kurze Reisen in die anderen Schengen-Länder unternehmen - ganz so, als ob Sie ein langes Visum des Typs C für die mehrfache Einreise besaßen oder visumfrei waren. Sie müssen die 90-von-180-Tage-Regel nur für die Tage einhalten, die Sie in Schengen abzüglich der Tschechischen Republik verbringen .
Im Feld "Gültig für" für D-Visa wird das ausstellende Land und nicht "Schengen-Staaten" angegeben, da Sie nur in diesem Land die vollen Rechte erhalten, die mit diesem Visum verbunden sind. Das weniger weitreichende Recht auf Kurzbesuche muss man einfach wissen.
Es ist nicht wahr, dass Sie "nur aus der Tschechischen Republik in die EU einreisen können". Das Betreten und Verlassen des Schengen-Raums ist an allen Außengrenzen erlaubt. Sie sollten bereit sein zu erklären und zu dokumentieren, dass Sie entweder in die Tschechische Republik oder zu einer erlaubten Kurzreise in ein anderes Schengen-Land unterwegs sind.
Sie sollten Ihren Reisepass so mitbringen, dass Sie sich bei allen Behörden ausweisen können, die Sie möglicherweise fragen. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Studentenausweis von der Polizei akzeptiert wird, die bereits den Verdacht hat, Sie um Papiere zu bitten.
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