Ich bin ein Kind und lebe bei meiner Großmutter und meinem Onkel, seit meine Mutter nach Australien ausgewandert ist. Soll ich sie auf einem Visumantragsformular aufführen, in dem die Angaben zu den Eltern sowie die Angaben zu meiner Mutter und meinem Vater angegeben sind?
10
Antworten:
Wir wissen nicht:
Wir wissen, dass die Pflege bei meiner Großmutter und meinem Onkel liegt . Wenn man sich also eine wilde Vermutung macht, kann dies Verwandtschaftsfürsorge sein , bei der das Kind nicht legal in Gewahrsam genommen wird. In diesem Fall sind die Personen, mit denen das OP zusammenlebt, nicht die Eltern des OP und können daher nicht als solche in das Antragsformular aufgenommen werden.
Wenn sie jedoch rechtliches Sorgerecht haben, sollten sie einbezogen werden (und nicht die leiblichen Eltern, es sei denn, sie haben das gemeinsame Sorgerecht).
quelle