Kann ich ein Griechenland-Schengen-Visum beantragen, solange mein aktuelles Visum gültig ist, sofern ich die Visumdaten nicht überschneide?
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Ich habe ein von Griechenland ausgestelltes Schengen-Visum, das im Dezember dieses Jahres abläuft.
Kann ich jetzt ein neues beantragen, auch wenn mein Visum noch gültig ist? Ich möchte nur das Timing vorwegnehmen. Bewerbe ich mich mit den gleichen Anforderungen?
Beispiel: Ein marokkanischer Anwalt, der eine NRO zur Gleichstellung der Geschlechter vertritt und häufig an Sitzungen in verschiedenen Mitgliedstaaten teilnimmt, verfügt über ein Visum für die mehrfache Einreise, das am 31.5. Abläuft. Sie beantragt am 15.4. Ein neues Visum.
Wenn ein neues Visum ausgestellt wird, sollte es ab 1.6 gültig sein. und in einem solchen Fall wäre der Visuminhaber berechtigt, auf der Grundlage des ersten Visums, das während des Aufenthalts abläuft, in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und auf der Grundlage des neuen Visums abzureisen.
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines neuen Visums sind dieselben wie für Ihr vorheriges, obwohl Sie sich je nach Ihrer bisherigen Reisegeschichte möglicherweise für ein Visum für die mehrfache Einreise qualifizieren.
Ich vermute, dass das OP bereits ein Visum für die mehrfache Einreise hat.
Entspannt
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Ja, Sie können, wenn Ihre Reise in drei Monaten oder weniger beginnt. Angenommen, Sie haben ein Visum für die mehrfache Einreise, das länger als sechs Monate gültig ist, können Sie sogar bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum Ihres aktuellen Visums beantragen (im Gegensatz zu drei Monaten vor Ihrer nächsten Reise). Dies ergibt sich aus Artikel 9 des Schengen-Visa-Codes :
Anträge sind spätestens drei Monate vor Beginn des geplanten Besuchs einzureichen. Inhaber eines Visums für die mehrfache Einreise können den Antrag vor Ablauf des Visums stellen, das für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gültig ist.
So habe ich diese Bestimmung nicht gelesen. Für mich heißt es, dass der Antrag spätestens drei Monate vor einem bestimmten Datum eingereicht werden soll. Normalerweise ist dieses bestimmte Datum der Beginn des geplanten Besuchs. Wenn Sie jedoch ein Visum für die mehrfache Einreise haben, das für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gültig ist, wird das bestimmte Datum zum Ablaufdatum des aktuellen Visums. Sie können jedoch nur drei Monate vor diesem bestimmten Datum einen Antrag stellen. Ich könnte definitiv falsch liegen, aber so liest es sich für mich.
MadHatter
@MadHatter Was halten Sie dann vom "für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten" am Ende?
Entspannt
Wie gesagt, wenn Sie ein Visum für die mehrfache Einreise haben, das für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gültig ist , ist das bestimmte Datum (das Sie bis zu drei Monate vorher beantragen können) jetzt das Ablaufdatum dieses Visums. Wenn es hilft, habe ich gelesen, dass der letzte Satz als Inhaber eines Visums für die mehrfache Einreise den Antrag vor Ablauf des Visums stellen kann, das für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gültig ist .
MadHatter
@ MadHatter OK, ich verstehe. Ich finde die Formulierung sehr schlecht (IMO sollte lauten: "Inhaber eines Visums für die mehrfache Einreise, gültig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten […]"), aber ich habe gerade die französische und deutsche Version überprüft und sie zeigen eindeutig, dass Ihre Interpretation ist der richtige. Ich habe meine Antwort entsprechend bearbeitet.
Entspannt am
Ich finde die Formulierung auch sehr schlecht , das versichere ich Ihnen! Ich bin froh, dass wir es zwischen uns verwirrt haben.
Ja, Sie können, wenn Ihre Reise in drei Monaten oder weniger beginnt. Angenommen, Sie haben ein Visum für die mehrfache Einreise, das länger als sechs Monate gültig ist, können Sie sogar bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum Ihres aktuellen Visums beantragen (im Gegensatz zu drei Monaten vor Ihrer nächsten Reise). Dies ergibt sich aus Artikel 9 des Schengen-Visa-Codes :
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