Meine Frau und ich sind beide französische Staatsbürger. Ich mache derzeit ein Post-Doc in den USA mit einem J-1-Visum und sie bleibt mit einem J-2 bei mir.
Im nächsten Frühjahr / Sommer möchte ich einige Monate in meinem Heimatland für Vorstellungsgespräche und Urlaub verbringen (unter Beibehaltung meines legalen J-1-Status). Meine Frau möchte bleiben, um einige Universitätsklassen zu besuchen. (Sie hat keinen offiziellen Status als Studentin, aber sie besucht sie als freie Auditorin.) Ohne mich würde sie etwas zwischen einer Woche und einem Monat in den USA verbringen.
Wir haben die genaue Logistik noch nicht herausgefunden; Hier sind einige mögliche Szenarien:
- Ich gehe für ein paar Wochen alleine nach Frankreich, gehe zurück und dann gehen wir zusammen für drei Monate nach Frankreich.
- Ich gehe alleine nach Frankreich; meine Frau kommt einen Monat später zu mir; Wir kehren drei Monate später zusammen zurück.
- Ich gehe alleine nach Frankreich; Einen Monat später kommt meine Frau zu mir. Dort lerne ich, dass ich einen Job bekomme. Ich trete von meiner US-Position zurück, storniere mein Visum und keiner von uns kehrt im Herbst in die USA zurück.
Würde eines dieser Szenarien Probleme mit den US-Grenzbehörden aufwerfen? (Ich habe widersprüchliche Informationen über die maximale Dauer eines unbegleiteten J-2-Aufenthalts gefunden - von "einigen Tagen" bis "5 Monaten".)
Falls dies nicht erlaubt ist, ist es für meine Frau eine Option, am Tag vor meiner Abreise nach Kanada zu springen und wieder in ein VWP einzusteigen? oder wäre es Betrug?
Antworten:
Die kurze Antwort: Es hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts (der J-1) ab. Wenn dies nicht länger als 30 Tage dauert, sollten Sie kein Problem damit haben, dass der J-2 im Land verbleibt (siehe @ Dorothys Antwort).
Wenn Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage ist (sein soll), kann der J-2 nicht bleiben (siehe @ Dorothys Antwort), aber eine Frage ist, ob der J-2 mindestens die ersten 30 Tage Ihres Aufenthalts länger als 30 Tage bleiben kann -30 Tage Abwesenheit. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen in der Regel eine Abwesenheitsanzeige , eine Auslandsanfrage oder ähnliches ausfüllen müssen, geht aus dem Wortlaut der Auslandsanfrage an der University of Washington hervor, dass die J-2 abreisen muss zur gleichen Zeit wie der J-1:
In Bezug auf Ihre spezifischen Optionen:
Dies sollte in Ordnung sein, solange ein paar Wochen nicht länger als 30 Tage sind.
Dies ist ein Problem, wenn Ihr dreimonatiger Aufenthalt von Anfang an so lang sein soll. Der J-2 muss mit Ihnen gehen, wenn meine obigen Überlegungen richtig sind.
Aus Sicht der Einwanderung unterscheidet sich dies nicht von der vorherigen Option. Der J-2 muss mit dir gehen, und es wird niemanden interessieren, ob du jemals zurückkommst oder nicht. Ich sehe kein Problem darin, von Ihrer Position zurückzutreten. Im Allgemeinen frage ich mich jedoch, ob ein nicht abgeschlossenes J-1-Programm zukünftige J-1-Anwendungen gefährden könnte. Möglicherweise müssen Sie dies mit Ihrem Sponsor herausfinden, aber es sollte keinen Unterschied machen, ob Sie dies in den USA tun oder nicht.
Die einzige offene Frage ist, was passiert, wenn Sie für einen vorgesehenen Zeitraum von höchstens 30 Tagen abreisen und nicht wie geplant zurückkehren. Es wäre für mich nicht glaubwürdig zu spekulieren, was genau passiert, aber ich denke, es besteht kein Zweifel, dass Sie Ihren Sponsor informieren müssen (vergleiche die Abwesenheitsmitteilung : "Ich werde ISSS und meine Abteilung informieren, wenn sich mein Zeitplan ändert.") und dass der J-2 abreisen muss, sobald Ihr Sponsor feststellt, dass Ihr Aufenthalt 30 Tage überschreitet. Ich weiß nicht, ob das für sie als Überbleibsel gilt; noch ob sich dies auf Ihre Fähigkeit auswirkt, in das Programm zurückzukehren, wenn Sie in Frankreich keine Arbeit finden.
Beachten Sie, dass Sie planen, "einige Monate in [Ihrem] Heimatland für Vorstellungsgespräche und Urlaub zu verbringen (und dabei [Ihren] legalen J-1-Status beizubehalten)". Dies würde bedeuten, Ihren Sponsor davon zu überzeugen, dass Ihre Abwesenheit programmbezogen ist (vergleichen Sie erneut diese Abwesenheitsmitteilung ). Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Möglichkeit, dass sie Ihr J-1-Programm beenden , was bedeutet, dass Sie und der J-2 möglicherweise sofort, aber sicher ohne eine 30-tägige Nachfrist (die Sie nur erhalten) abreisen müssen wenn Sie das Programm abschließen ).
Haftungsausschluss
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung.
Als Ergänzung zu @ Dorothys Antwort habe ich dies auf der Webseite der University of Minnesota gefunden :
Selbst Personen mit fundierten Meinungen (wie die des jeweiligen internationalen Büros) kennen möglicherweise nicht die genaue Antwort.
quelle
Mir ist klar, dass dies nicht Ihr Programm ist, aber es ist eine US-Bundesbehörde, die die J-1-Visabestimmungen anwendet, und die Erklärungen entsprechen Ihren Bedenken:
quelle